DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN EN ISO 6185-3
Aufblasbare Boote - Teil 3: Boote mit einer Rumpflänge unter 8 m mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW (ISO/DIS 6185-3:2022); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 6185-3:2022
Inflatable boats - Part 3: Boats with a hull length less than 8 m with a motor rating of 15 kW and greater (ISO/DIS 6185-3:2022); German and English version prEN ISO 6185-3:2022
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an die Konstruktion, Werkstoffe, Verarbeitung und Prüfung von aufblasbaren Booten und Festrumpfschlauchbooten von einer Gesamtlänge LH entsprechend ISO 8666 von weniger als 8 m und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW fest. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-05-09 AA "Aufblasbare schwimmende Freizeitgeräte einschließlich aufblasbarer Boote und Zubehör" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 6185-3:2019-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Boote des Typs VII und VIII werden jetzt nur noch nach der Konstruktionskategorie und nicht mehr nach der Leistung unterschieden; b) Die Begriffe wurden aktualisiert, um der aktuellen Praxis zu entsprechen; c) Boote des Typs (Kategorie) VIII dürfen einen größeren Krängungswinkel haben, um das erforderliche Mindestaufrichtmoment zu erreichen; d) Um der höheren Leistung und Geschwindigkeit Rechnung zu tragen, können die Leistungsprüfungen im Wasser mit weniger als der vollen Leistung und in kleineren Wellen durchgeführt werden; e) Der Besatzung wird empfohlen, nicht auf den Schläuchen zu sitzen, wenn sie mit hoher Geschwindigkeit oder in Wellen von mehr als 2 m Höhe fährt, unabhängig von der Auslegungskategorie; f) Hinzufügung von Anforderungen an die Konstruktion und Prüfung von Hebepunkten.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 464 - Kleine Wasserfahrzeuge