DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN EN 1384
Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten; Deutsche und Englische Fassung prEN 1384:2022
Helmets for equestrian activities; German and English version prEN 1384:2022
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt Anforderungen an Helme, die einen Schirm haben können, für Personen bei reiterlichen Aktivitäten fest. Es enthält sicherheitstechnische Anforderungen, die Prüfverfahren und Stufen einschließen. Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren werden für Folgendes angegeben: - Konstruktion einschließlich Sichtfeld; - stoßdämpfende Eigenschaften; - Durchdringungsfestigkeit; - seitliche Verformung; - Eigenschaften der Trageeinrichtung; - Durchbiegung des Schirmes (falls vorhanden); - Kennzeichnung und Informationen; - Verwendung von Prüfköpfen nach EN 960:2006. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-02 AA "Sportschutzhelme" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgeräte (NASport).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 1384:2017-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 2 wurde EN ISO 13688:2013 hinzugefügt, die in 4.3 "Unbedenklichkeit von Materialien" referenziert wird; b) in 4.1 wurden Klarstellungen hinzugefügt; c) 4.2 "Ergonomie" und 5.1.6 "Ergonomiebewertung" wurden neu hinzugefügt; d) in 4.6 wurde ein Amboss-Schlagversuch eingefügt; e) in 4.7 wurden drei Stöße in die in 5.8 beschriebene Prüfmethode aufgenommen; f) in 4.9.2 wurde der Wortlaut in "die maximale Verschiebung des Prüfkopfes" geändert; g) in Abschnitt 5 "Prüfungen" wurden die Anforderungen nach 4.3 "Unbedenklichkeit der Werkstoffe" verschoben und ein neuer Unterabschnitt 5.13 "Prüfung der Unbedenklichkeit der Werkstoffe" wurde hinzugefügt; h) in 5.7.1 wurde Bild 3 "Definition Gefahrenamboss" hinzugefügt; i) in 5.7.3 wurde die Geschwindigkeit für den Gefahrenamboss hinzugefügt; j) 5.7.4 wurde umgeschrieben und es wurden Aufprallstellen für den Gefahrenamboss hinzugefügt; k) in 5.7.5 wurde die Prüfdauer aufgrund des zusätzlichen Aufpralls auf 360 s verlängert; l) in 5.8.4 wurde die erhöhte Aufprallenergie auf 18,4 J ± 0,5 J und die theoretische Fallhöhe auf 625 mm geändert; m) in 5.8.5: Änderung auf "drei" Aufprallstellen an jedem Helm; n) in 5.9.3 wurde die Kraft auf 800 N ± 20 N geändert; o) in 6.2 wurden neue Anforderungen eingefügt und Klarstellung des Textes vorgenommen; p) Tabelle ZA.1 wurde mit den entsprechenden Paragraphen der Verordnung (EU) 2016/425 aktualisiert; q) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 112-04-02 AA - Sportschutzhelme