NA 112

DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)

2020-01-14

Ankündigung der Überarbeitung von DIN 33961-5:2019 (EMS-Training)

Seit den 1910er Jahren wuchs in den USA der Trend durch sogenannte Fitness den eigenen Körper kräftiger und leistungsfähiger zu machen und dadurch das Aussehen und die Gesundheit zu verbessern. Anfang der 1990er Jahre kam dieser Trend auch nach Deutschland und ist in den vergangenen 30 Jahren eine Industrie geworden, die in ihrer Schnelligkeit, ihrem Wandel und ihrem Wachstum ein Vorreiter ist.

Eine der neuesten Entwicklungen ist Ganzkörper-EMS-Training (EMS: Elektro-Muskel-Stimulation). Bei dieser Trainingsmethode werden durch Stromimpulse die Muskeln des Trainierenden so stimuliert, dass der Muskel anspannt. Diese Methode sorgt für ein effektives und intensives Muskeltraining in kürzester Zeit.

Die im März 2019 veröffentlichte Norm DIN 33961-5 Fitness-Studio - Anforderungen an Studioausstattung und -betrieb - Teil 5: Elektromyostimulationstraining (EMS-Training) legt Anforderungen und Prüfverfahren für die Ausstattung und den Betrieb von Einrichtungen für den Bereich Ganzkörper-EMS-Training fest. Technische Anforderungen an die EMS-Geräte sind in der Norm direkt zwar nicht formuliert, hingegen stellt sie fest, dass EMS-Trainingsgeräte zu verwenden sind, welche den drei diesbezüglich relevanten Normen DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1), DIN EN 60601-2-10 (VDE 0750-2-10) und DIN EN 61000-1-2 (VDE 0839-1-2) genügen.  Im Rahmen der Arbeit des Normenausschusses wurde im Jahr 2020 festgestellt, dass diese Anforderung aktualisiert werden müssen: EMS-Geräte sind unabhängig von der Anwendung als Medizinprodukte einzustufen und müssen auch den diesbezüglich relevanten Normen entsprechen.

Normen müssen regelmäßig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst werden. Dieser ändert sich, insbesondere in einer noch so jungen Methode wie das Ganzkörper-EMS-Training, laufend und stößt so auf großes Interesse in Fachkreisen und der Industrie. DIN 33961 Teil 5 befindet sich gegenwärtig in Überarbeitung. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Sicherheit eines der wesentlichsten Ziele von Normung ist. Deshalb sollen unter anderem auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich Kontraindikationen in die DIN 33961 Teil 5 eingepflegt werden. In diesem Zusammenhang sind auch gegebenenfalls noch vorzunehmende Hinweise auf die neue Strahlenschutzverordnung zu verstehen, in die das Thema Ganzkörper-EMS-Training ebenfalls aufgenommen wurde.

Ziel ist es, Ganzkörper-EMS-Training noch sicherer zu machen und gleichzeitig Geräteherstellern und Betreibern von EMS-Trainingsangeboten einen möglichst großen Handlungsspielraum bezüglich der Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten sowie ausreichend Freiraum für Innovationen zu geben.

Bis zur Veröffentlichung der überarbeiteten Norm, bleibt die derzeitige Fassung mit dem Ausgabedatum März 2019 bestehen. Interessenten an einer Mitarbeit werden gebeten, sich mit Frau Stuhr von der NASport-Geschäftsstelle per E-Mail in Verbindung zu setzen (stephanie.terbrack@din.de).

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