DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 2: Grundlagen und Methodik in Bergwerken
Kurzreferat
Diese Europäische Norm legt Verfahren zur Explosionsvermeidung und zum Explosionsschutz im Bergbau fest, indem sie die grundlegenden Konzepte und die Methodik für die Auslegung und den Bau von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten beschreibt. Diese Europäische Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten der Gruppe I, die zur Verwendung in untertägigen Teilen von Bergwerken und den Teilen ihrer Übertageanlagen bestimmt sind, die durch Grubengas und/oder brennbaren Staub gefährdet sind. ANMERKUNG Detaillierte Informationen zu bestimmten Geräten, Schutzsystemen und Bauteilen sind in den jeweiligen Einzelnormen enthalten. Für die Auslegung und Konstruktion der Explosionsschutzmaßnahmen sind sicherheitstechnische Daten über brennbare Stoffe und explosionsfähige Atmosphären erforderlich. Diese Europäische Norm legt Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungssituationen, die zu Explosionen führen können, fest und beschreibt die für die erforderliche Sicherheit geeigneten Auslegungs- und Konstruktionsmaßnahmen. Dies wird erreicht durch - Risikobewertung; - Risikominderung. Die Sicherheit von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten kann durch die Beseitigung von Gefahren und/oder die Begrenzung des Risikos erreicht werden, d. h. a) durch eine geeignete Konstruktion (ohne Verwendung von Schutzmaßnahmen); b) durch Schutzmaßnahmen; c) durch Informationen für die Verwendung; d) durch andere vorbeugende Maßnahmen. Maßnahmen nach a) (Vorbeugung) und b) (Schutz) gegen Explosionen werden in Abschnitt 6 dieser Norm behandelt, Maßnahmen nach c) gegen Explosionen werden in Abschnitt 7 dieser Norm behandelt. Maßnahmen nach d) werden in dieser Europäischen Norm nicht beschrieben. Sie werden in EN ISO 12100:2010, Abschnitt 6, behandelt. Die in dieser Europäischen Norm beschriebenen Präventiv- und Schutzmaßnahmen bieten nur dann das erforderliche Maß an Sicherheit, wenn die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung betrieben und gemäß den einschlägigen Regeln der Technik oder Anforderungen installiert und gewartet werden. Diese Norm gilt für alle Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind. Diese Atmosphären können durch brennbare Materialien entstehen, die von den Geräten, Schutzsystemen und Komponenten verarbeitet, verwendet oder freigesetzt werden, oder durch Materialien in der Umgebung der Geräte, Schutzsysteme und Komponenten und/oder durch die Konstruktionsmaterialien der Geräte, Schutzsysteme und Komponenten. Da beim Schrotschießen explosionsfähige Atmosphären freigesetzt werden können, gilt diese Norm neben den Sprengstoffen und Zündern auch für die zum Schrotschießen verwendeten Geräte. Diese Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten in allen Phasen der Verwendung. Diese Norm ist nicht anwendbar auf: - Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen sich die Explosionsgefahr ausschließlich aus dem Vorhandensein von Explosivstoffen oder instabilen chemischen Stoffen ergibt; - Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen sich die Explosion aus der Reaktion von Stoffen mit anderen Oxidationsmitteln als Luftsauerstoff oder durch andere gefährliche Reaktionen oder andere als atmosphärische Bedingungen ergeben kann; - Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nichtkommerzieller Umgebung bestimmt sind, in der explosionsfähige Atmosphären nur selten und ausschließlich durch unbeabsichtigtes Austreten von Brenngas entstehen können; - persönliche Schutzausrüstungen, die unter die Richtlinie 89/686/EWG fallen; die Auslegung und der Bau von Systemen, die erwünschte, kontrollierte Verbrennungsvorgänge enthalten, sofern sie nicht als Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen wirken können; - Bergwerke, in denen Grubengas und/oder brennbare Stäube nicht von Natur aus vorhanden sind, sowie übertägige Anlagen wie Kohleaufbereitungsanlagen, Kraftwerke, Kokereien usw. in denen eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein kann, die aber nicht zu einem Bergwerk gehören. Diese werden durch EN 1127-1:2019 abgedeckt.
Beginn
2025-02-11
WI
00305180
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 1127-2 rev
Projektnummer
09500643
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 095-02-10 AA - Explosionsschutz im Bergbau und an Verbrennungsmotoren
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 305/WG 5 - Explosionsschutz im Bergbau und an Verbrennungsmotoren