DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
DIN 5035-8
Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 8: Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung
Artificial lighting - Part 8: Workplace luminaries - Requirements, recommendations and proofing
Einführungsbeitrag
Die zu überarbeitende Norm DIN 5035-8:1994-05 enthielt spezielle, insbesondere lichttechnische Anforderungen an die Einzelplatzbeleuchtung, die über die Anforderungen an die Allgemeinbeleuchtung nach DIN 5035-1 hinausgingen. Außerdem waren erforderliche Angaben des Leuchtenherstellers für die Produktbeschreibung festgelegt.
Eine Überarbeitung dieser Norm wurde notwendig, weil
- Arbeitsplatzleuchten auch in anderen Bereichen als dem Bürobereich eingesetzt werden und in diesen andere Erfordernisse vorliegen können
- die Praxis gezeigt hat, dass es sinnvoll ist, betriebsbezogene und produktspezifische Festlegungen zu trennen
- eine Reihe harmonisierter Europäischer sicherheits- und lichttechnischer Normen verabschiedet bzw. überarbeitet wurden, die zu berücksichtigen sind.
In der überarbeiteten Norm ist festgelegt, welche lichttechnischen und weiteren Angaben zur Arbeitsplatzleuchte der Hersteller in die Dokumentation aufnehmen soll. Diese Angaben sind notwendig, damit eine sachkundige Planung für die Beleuchtung mit einer Arbeitsplatzleuchte durchgeführt werden kann. Des Weiteren werden die für Arbeitsplatzleuchten relevanten Festlegungen in Bezug auf Sicherheit und Ergonomie aus harmonisierten Europäischen Normen in DIN 5035-8 zusammengefasst. Die Norm enthält außerdem Angaben darüber, wie die Messungen zu den lichttechnischen Angaben durchzuführen sind bzw. wie die Einhaltung der Festlegungen zu überprüfen ist. Sie richtet sich primär an Hersteller von Arbeitsplatzleuchten und Prüfstellen, kann aber auch hilfreich für interessierte Beschaffer sein.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 5035-8:1994-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Norm wurde vollständig neu gefasst. b) Die Norm ist jetzt eine reine Produktnorm und nicht mehr wie bisher eine Beleuchtungsnorm mit Produktfestlegungen. c) Die Norm legt insbesondere lichttechnische Merkmale und entsprechende Anforderungen fest, berücksichtigt aber auch mechanische, elektrische und thermische Merkmale, indem sie entsprechende Festlegungen relevanter Normen integriert. d) Die Norm gilt für Arbeitsplatzleuchten beliebiger Art und Nutzung und nicht mehr nur für Büroarbeitsplätze, wobei allerdings bestimmte Leuchten wie z.B. medizinische Leuchten nicht als Arbeitsplatzleuchten im Sinne dieser Norm verstanden werden. e) Ein wesentliches neues Merkmal der Norm sind die Anforderungen an die umfassende Dokumentation der Produktmerkmale im Hinblick auf eine zweckdienliche Planung der Beleuchtung (z. B. nach DIN EN 12464-1), Beschaffung und Nutzung.