DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
DIN EN 13463-6
Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen - Teil 6: Schutz durch Zündquellenüberwachung "b"; Deutsche Fassung EN 13463-6:2005
Non-electrical equipment for use in potentially explosive atmospheres - Part 6: Protection by control of ignition source "b"; German version EN 13463-6:2005
Einführungsbeitrag
Die der vorgenannten Deutschen Norm zugrunde liegende Europäische Norm EN 13463-6 wurde von der Arbeitsgruppe 2 "Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären" des CEN/TC 305 "Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz" (Sekretariat: DIN) erarbeitet. Für Deutschland war der Arbeitsausschuss NASG AA 2.2 "Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären" des NASG an der Bearbeitung beteiligt.
Viele Arten nichtelektrischer Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären enthalten bei Normalbetrieb keine wirksame Zündquelle. Eine solche kann jedoch bei einer Störung entstehen. So kann es z. B. in einem Gebläse mit schnell drehenden Laufschaufeln durch Bruch eines Lagers, Verformung einer Laufschaufel oder Ansammlung von Fremdstoffen auf einer Laufschaufel zu einer Reibung zwischen Rotor und Stator und in der Folge zu Funkenbildung oder Erhitzung kommen. Um zu verhindern, dass potenzielle Zündquellen bei einer Störung zu wirksamen Zündquellen werden, ist es möglich, Sensoren in das Gerät einzubauen, damit anbahnende gefährliche Zustände festgestellt und rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Diese Gegenmaßnahmen können automatisch durch direkte Verbindungen zwischen den Sensoren und einem Zündschutzsystem oder manuell durch Abgabe einer Warnung an das Bedienpersonal eingeleitet werden. Der Einbau derartiger Sensoren und die zugehörigen Zündschutzmaßnahmen werden als Schutz durch Zündquellenüberwachung "b" bezeichnet.
Die in der Praxis verwendeten Einrichtungen können mechanischer, elektrischer, optischer oder visueller Natur sein, z. B.
- Schmelzeinsätze in Flüssigkeitskupplungen, die schmelzen, damit die in der Flüssigkeit für die Kraftübertragung enthaltene Energie freigesetzt wird, bevor die Temperatur von zündfähigen Teilen den zulässigen Grenzwert überschreitet
- Fliehkraftregler, die direkt auf die Leistungsdrosselung wirken und verhindern, dass rotierende Teile Drehzahlen erreichen, bei denen reibungsbedingte Zündgefahren auftreten
- Thermostatventile, die sich schließen, um die Energiezufuhr zu verringern, oder öffnen, um die Kühlmittelmenge zu erhöhen und so das Erreichen zündfähiger Temperaturen verhindern
- Kontrolleinrichtungen zum Erfassen von Temperatur, Durchfluss und Füllstand und zur Betätigung eines Magnetventils, das die Energiezufuhr verringert oder die Kühlmittelmenge erhöht
- optische Impulszähler, mit denen ungewöhnliche Drehzahlen an den Zähnen von Zahnrädern festgestellt werden können, und die Signale an einen Drehzahlregler senden
- Schwingungssensoren, die eine ungewöhnliche Schwingung feststellen, die z. B. durch Wälzlager hervorgerufen wird, bevor diese ausfallen
- Einrichtungen zur Überwachung der Spannung von Treibriemen, mit denen ein durch die Abnahme der Riemenspannung verursachter Schlupf zwischen der Antriebsrolle und dem Treibriemen ermittelt werden kann.
Derartige Überwachungseinrichtungen können entweder bei Normalbetrieb des Gerätes fortwährend aktiv sein oder so aufgebaut sein, dass sie nur einen nicht vorgesehenen Betriebszustand feststellen. Da eine Störung dieser Überwachungseinrichtungen dazu führen kann, dass die entsprechenden Zündschutzmaßnahmen nicht greifen, sind sie entscheidend in Bezug auf zündsichere Teile des Gerätes. In der Norm wird daher eine Mindestqualität für derartige Einrichtungen in Form von Zündschutzniveaus (ignition prevention level, IPL) festgelegt, die vom Gerätehersteller eingehalten werden müssen. In der Norm sind die Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von nichtelektrischen Geräten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen festgelegt, die durch die Schutzart Zündquellenüberwachung "b" geschützt sind. Um diese Anforderungen zu erfüllen, muss der Hersteller sowohl eine Zündgefahrenbewertung durchführen als auch das notwendige Zündschutzniveau (IPL) ermitteln, mit dem sichergestellt ist, dass die Sensoren und Zündschutzsysteme bei Anforderung funktionieren und das Zündrisiko innerhalb zulässiger Grenzen bleibt. Dabei werden Überwachungsparameter bestimmt, die mit den potenziellen Zündquellen zusammenhängen. Jeder Überwachungsparameter (z. B. Temperatur, Geschwindigkeit, Druck) muss als Wert bei Normalbetrieb und als Wert bei einer Störung, die gerade nicht zu einem Wirksamwerden der potenziellen Zündquelle führt, angegeben werden.
Die Norm enthält drei informative Anhänge, u. a. mit einem Ablaufschema, das dem Hersteller von nichtelektrischen Geräten dabei helfen soll, die einzelnen, in der Norm beschriebenen Verfahrensschritte einzuhalten.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 095-02-02 AA - Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 305/WG 2 - Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären