DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
DIN EN 14350
Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Artikel für flüssige Kindernahrung - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 14350:2020
Child care articles - Drinking equipment - Safety requirements and test methods; German version EN 14350:2020
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument enthält Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Material, Konstruktion, Leistung, Verpackung und Produktinformationen für Geräte, die für Kinder im Alter von 0 bis 48 Monaten (siehe B.2) zum Trinken vermarktet werden: - Wiederverwendbares Trinkzubehör; - Mehrweg-Flaschen und Trinkbecher; - Einweg-Fütterungsflaschen, Fütterungsbeutel und Trinkzubehör, die mit diesen Flaschen verkauft werden. - Einweg-Fütterungssauger; - Gebrauchsfertige Fütterungssauger. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an die Sauberkeit von gebrauchsfertigen und Einwegprodukten. Dieses Dokument gilt nicht für Produkte, die für spezialisierte klinische medizinische Anwendungen bestimmt sind, zum Beispiel für Lippenspalten. Dieses Dokument gilt nicht für Trinkhilfen aus Keramik. Dieses Dokument gilt nicht für Taschen, die nur zur Lagerung bestimmt sind. Dieses Dokument gilt nicht für Trinkhilfen, die beim Kauf mit Flüssigkeiten oder Lebensmitteln versorgt werden. Dieses Dokument gilt nicht für Beruhigungssauger. Die Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Beruhigungssauger sind in der EN 1400 festgelegt. Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Besteck und andere Zuführgeräte sind in EN 14372 "Besteck und Zuführgeräte" festgelegt. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-02 AA "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Essen, Trinken, Saugen und ähnliche Funktionen" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 14350-1:2004-11 und DIN EN 14350-2:2004-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) beide Normen wurden zu der vorliegenden Norm zusammengefügt; b) technische Überarbeitung; c) redaktionelle Anpassung an die derzeitig gültigen Gestaltungsregeln; d) Abschnitte 5, 6 und 11 wurden hinzugefügt; e) Anhänge A, B, D und E wurden hinzugefügt.