DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
DIN EN IEC 60079-0
; VDE 0170-1:2019-09
Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 0: Betriebsmittel - Allgemeine Anforderungen (IEC 60079-0:2017); Deutsche Fassung EN IEC 60079-0:2018
Explosive atmospheres - Part 0: Equipment - General requirements (IEC 60079-0:2017); German version EN IEC 60079-0:2018
Einführungsbeitrag
Dieses Schriftstück legt keine anderen Anforderungen an die Sicherheit fest als solche, die sich direkt auf die Explosionsgefahr beziehen. Es bildet die Basis zu den weiteren Normen dieser Reihe, die sich überwiegend auf die einzelnen Zündschutzarten beziehen. Daher werden die Bestandteile in den anderen Normen, die für alle Teile gelten sollen auch in diesen Teil verschoben. Er legt die allgemeinen Anforderungen an die Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Geräten und Ex-Bauteilen fest, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Die üblichen atmosphärischen Bedingungen (bezogen auf die Eigenschaften der explosionsfähigen Atmosphäre), bei denen angenommen werden darf, dass elektrische Geräte betrieben werden, sind: - Temperatur -20 °C bis +60 °C, - Druck 80 kPa (0,8 bar) bis 110 kPa (1,1 bar) und - Luft mit normalem Sauerstoffgehalt, üblicherweise 21 % (V/V). Die in dieser Norm beschriebenen Anforderungen resultieren aus der Bewertung von Zündgefährdungen, die an elektrischen Geräten durchgeführt wurden. Die berücksichtigten Zündquellen sind diejenigen, bei denen ein Zusammenhang mit der Geräteart festgestellt worden ist, wie heiße Oberflächen, mechanisch erzeugte Funken, Thermitreaktionen, ausgelöst durch einen mechanischen Schlag, elektrische Lichtbogenbildung und Entladung statischer Elektrizität in üblichen Industrieumgebungen. Wenn eine explosionsfähige Gasatmosphäre und eine brennbare Staubatmosphäre zur selben Zeit vorhanden sind oder vorhanden sein dürfen, sollte das gleichzeitige Vorhandensein berücksichtigt werden und bedarf zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Zusätzliche Hinweise zur Verwendung von Geräten in hybriden Gemischen (Gemisch eines brennbaren Gases oder Dampfes mit einem brennbaren Staub oder mit brennbaren Flusen) sind in DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) zu finden. Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1):2014-06 und DIN EN 60079-0 Beiblatt 1 (VDE 0170-1 Beiblatt 1):2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Statt von "elektrischen Geräten" wird neu von "Geräten" gesprochen; b) Überarbeitung der Definition für die Umgebungstemperatur in 3.1; c) Definitionen für "Zelle" und "Batterie" in 3.7 neu aufgenommen; d) genauere Definition von verschiedenen Arten von Geräten unter 3.31 aufgenommen; e) klärende Ergänzung der Betriebstemperatur in 5.2 bei Verwendung mehrerer Konstruktions-Werkstoffe; f) Aufnahme von Anforderungen an Staubschichten bei Da aus den Normen IEC 60079-18 und IEC 60079-31 in 5.3.2.3.1; g) zusätzliche Anforderung in 6.5, dass, wenn ein Klebstoff zur Befestigung einer Dichtung verwendet wird, dieser innerhalb seines COT verwendet werden muss; h) Verschiebung und Überarbeitung von Anforderungen für Klebstoffe aus Abschnitt 12 in 7.1.2.4; i) Verschiebung des 10-K-Zuschlages für Gc oder Dc aus IEC 60079-15, IEC 60079-18 und IEC 60079-31 in 7.2.2; j) zusätzliche Bezugnahme auf IEC 60243-1 und IEC 60243-2 für Prüfverfahren, die einen 4-kV-Gleichstromtest erfordern, in 7.4.2 c); k) Ergänzung der Luftfeuchte bei der Messung des Oberflächenwiderstandes in 7.4.3 a); l) bessere Differenzierung der metallischen Gehäusewerkstoffe in Abschnitt 8; m) Aufnahme von Anforderung für Kupferlegierungen mit mehr als 65 % Kupfer in 8.5; n) zusätzliche Anforderungen für Lager in 17.3 aufgenommen; o) neue Anforderungen an Stecker, Steckdosen und Steckverbindungen für Gc oder Dc in 20.1; p) die Tabelle 13 für Primärzellen wurde ergänzt um Typen "Y" und "Z" nach IEC 60086-1; q) Aufnahme der Prüfung der übertragenen elektrostatischen Ladung in 26.17, inklusive Versuchsdurchführung; r) keine alternative Kennzeichnungsvariante mehr (ehemals in 29.13); s) Ergänzung der Angaben für elektrische Maschinen in der Betriebsanleitung in 30.3; t) Ergänzung der Angaben für Kabel- und Leitungseinführungen (KLE) in 30.5 und A.5; u) Präzision der Prüfung von Kabel- und Leitungseinführungen, die für die Verwendung von umsponnenden Kabel und Leitungen vorgesehen sind, in A.3.1.1; v) Aufnahme von Hinweisen in der Anleitung für Kabel- und Leitungseinführungen in A.5; w) Überarbeitung der Anforderungen an die Temperaturentwicklung elektrischer Maschinen in Anhang E.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 241 - Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel