DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
DIN EN 50628
; VDE 0118-10:2016-11
Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tage; Deutsche Fassung EN 50628:2016
Erection of electrical installations in underground mines; German version EN 50628:2016
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm DIN EN 50628 (VDE 0118-10) regelt die Sicherheitsanforderungen für die zu errichtenden elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage. Diese Norm ergänzt andere relevante harmonisierte Normen, sofern sie die elektrische Installation betreffen; zum Beispiel der Normen der Reihe VDE 0100 sowie die Reihe VDE 0101. Diese Norm bezieht sich zudem auf die Normenreihe DIN EN 60079 (VDE 0170) sowie der zugehörigen Normen hinsichtlich der Konstruktion, der Prüfung sowie der Kennzeichnung geeigneter elektrischer Betriebsmittel. Die Norm DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) zeigt spezielle Anforderungen auf hinsichtlich dem Design, der Auswahl sowie der elektrischen Installation in explosionsfähigen Atmosphären. DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) kann zutreffen für elektrische Installationen in Bergwerken, wo sich explosionsfähige Atmosphären bilden können, die nicht aus Methan bestehen, sowie bei Übertageinstallationen von Bergwerken. Diese Norm gilt für das Errichten a) von elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage; b) von elektrischen Anlagen und von Teilen elektrischer Anlagen über Tage, die bei Untrennbarkeit der Arbeits- und Betriebsvorgänge funktionell und sicherheitstechnisch mit dem Untertagebetrieb unmittelbar zusammenhängen. Derartige Anlagen und Teile sind insbesondere: - Schutzorgane und Überwachungseinrichtungen für die Energieversorgungsnetze unter Tage; - Fernmeldeanlagen für Schacht- und Schrägförderanlagen; - zu Tage führende elektrische Anlagen mit eigensicheren Stromkreisen; - Fernwirkanlagen, wenn sie bestimmungsgemäß erhöhte Anforderungen an die Funktionssicherheit erfüllen müssen; - elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel für Lüfteranlagen und Schachtschleusen in übertägigen Bereichen, die durch das von den Wettern des Untertagebetriebs mitgeführte Grubengas gefährdet werden können; - Grubengasabsauganlagen; c) von elektrischen Anlagen unter Tage außerhalb des Bergbaus, wenn dies von der zuständigen Behörde oder der zuständigen Berufsgenossenschaft gefordert wird. Die Norm wurde entsprechend ihrer Anwendungsmöglichkeiten zweispaltig geschrieben. - Die in der linken Spalte stehenden Anforderungen gelten für Grubenbaue des Steinkohlenbergbaus, die durch Grubengas gefährdet werden können. - Die in der rechten Spalte stehenden Anforderungen gelten für Grubenbaue des Steinkohlenbergbaus, die nicht durch Grubengas gefährdet werden können, und für Grubenbaue des Nichtsteinkohlenbergbaus, zum Beispiel Kalibergwerke. Die über beide Spalten geschriebenen Anforderungen gelten für alle Grubenbaue. Nationale Vorschriften der Bergbehörden bleiben hiervon unberührt. Zuständig ist das DKE/K 238 "Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tage" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0118-1 (VDE 0118-1):2010-02 und DIN VDE 0118-2 (VDE 0118-2):2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Teile der Vorgängernorm zusammengefasst; b) komplette Überarbeitung durch europäisch festgelegte Anforderungen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 238 - Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tage