DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
DIN 21637
Wetterbauwerke für den Bergbau - Flügeltüren für den Förderweg - Druckentlastete zweiflügelige Wettertüren
Air regulation systems for mining - Wing air doors for haulage tracks - Double-wing type doors with pressure reduction
Einführungsbeitrag
Grubenbauer in Bergwerken müssen mit Frischluft versorgt werden. Die Führung und Regelung der Luftströme erfolgt mittels Wetterbauwerken. Wettertüren sind Öffnungen in diesen Bauwerken, die dem Durchlass von Personen (Fahrweg) oder der Förderung (Förderweg) dienen. Die druckentlasteten Wettertüren nach DIN 21637 bieten große Vorteile in sicherheitlicher Hinsicht, und sie sind so konstruiert, dass Einwirkungen des Gebirgsdrucks ausgeglichen werden beziehungsweise durch ein Nachstellen der Befestigungslaschen sichergestellt ist, dass die Wettertüren funktionsfähig bleiben. Die Druckentlastung wird durch das gleichzeitige gegenläufige Öffnen der Türflügel bewirkt. Die aus der Differenz der Wetterdrücke vor und hinter der Wettertür resultierenden und auf beide Türflügel wirkenden Kräfte werden über eine Kuppelstange kompensiert. Die Förderwegtüren nach DIN 21637 dienen vornehmlich in Hauptförderstrecken mit Lokemotivverkehr sowie in Strecken mit Einschienenhängebahnverkehr der gefahrlosen Förderung und Personenbeförderung. Die Wettertüren nach dieser Norm können unter Berücksichtigung von DIN 21635 auch für die Fahrung verwendet werden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-15-06 AA "Bewetterungsanlagen" im Fachbereich "Bergbaumaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bewetterungsanlagen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 21637:1995-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Türen für die Fahrung; b) Forderung eines statischen Nachweises bei Überschreitung der maximalen Abmessungen; c) lichte Weiten 2400 mm, 2600 mm, 2800 mm und 3000 mm ergänzt; d) lichte Weite 2150 mm gestrichen; e) lichte Höhen 2100 mm und 2400 mm ergänzt; f) Festlegung der Fensterhöhe gestrichen; g) Festlegung der Widerstandskräfte von Überlastsicherungen gestrichen und die Druckdifferenz einheitlich auf 5000 Pa festgelegt; h) Norm redaktionell überarbeitet.