DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
DIN EN 71-2
Sicherheit von Spielzeug - Teil 2: Entflammbarkeit; Deutsche Fassung EN 71-2:2011
Safety of toys - Part 2: Flammability; German version EN 71-2:2011
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt die Kategorien entflammbarer Werkstoffe fest, deren Verwendung in allen Spielzeugen verboten ist, und Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit bestimmter Spielzeuge, wenn sie einer kleinen Zündquelle ausgesetzt werden. Sie wurde an die neuen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2009/48/EG angepasst. Die Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 71-2:2007-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm überarbeitet, um neue besondere Sicherheitsanforderungen in Richtlinie 2009/48/EG im Vergleich zu Richtlinie 88/378/EWG zu berücksichtigen; b) die Begriffe "Haar", "Spielzeug mit weicher Füllung", "entzündbare Flüssigkeit" und "leicht entzündbare Flüssigkeit" geändert und die Begriffe "extrem entzündbare Flüssigkeit", "entzündbares Gas", "chemisches Spielzeug", "Material mit ähnlichen Merkmalen" und "Maske aus geformtem Material" aufgenommen; c) in 4.1 den Begriff "leicht entzündliche Feststoffe" entfernt, da er nicht definiert ist und da leicht entzündliche Feststoffe durch "Materialien mit dem gleichen Brennverhalten wie Zelluloid" abgedeckt werden, sowie Ergänzung der Bedingungen, die zur Beobachtung von oberflächigem Abflammen verwendet werden; d) in 4.2.3 Betrachtung von Perücken usw. aus Haar, haarartigem Material oder Material mit ähnlichen Merkmalen, das 5 mm oder weniger über die Oberfläche des Spielzeuges herausragt, als Kopfschmuck betrachtet; e) geformte Augenmasken und Gesichtsmasken, die weder das Kinn noch die Wange bedecken, von Anforderungen in 4.2.4 ausgeschlossen, und Behandlung dieser in 4.2.5; f) die Überschrift von 4.5 geändert, um alles Spielzeug mit weicher Füllung zu berücksichtigen; ausgenommen Spielzeug mit weicher Füllung und Spielzeugteile mit weicher Füllung, die während des Spielens nicht von einem Kind umarmt werden können; g) in 5.3.3 Begrenzung der oberen Höhe für die Einwirkung der Prüfflamme hinzugefügt; h) in 5.4.2 und 5.4.4 Grenzabmaße für Prüfgerät hinzugefügt; i) in 5.5.3 Einwirkung der Prüfflamme präzisiert; j) Abschnitt 6 "Prüfbericht" entfernt; k) informativen Anhang A überarbeitet; l) informativen Anhang B zu wesentlichen Änderungen dieses Dokuments im Vergleich zur Vorgängerfassung hinzugefügt; m) Anhang ZA mit einem neuen Anhang ZA bezüglich des Zusammenhangs zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2009/48/EG ersetzt; n) Norm redaktionell überarbeitet.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 095-05-01 AA - Sicherheit von Spielzeug