DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
DIN EN 71-8
Sicherheit von Spielzeug - Teil 8: Schaukeln, Rutschen und ähnliches Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch (Innen- und Außenbereich); Deutsche Fassung EN 71-8:2003+A4:2009
Safety of toys - Part 8: Swings, slides and similar activity toys for indoor and outdoor family domestic use; German version EN 71-8:2003+A4:2009
Einführungsbeitrag
Die Europäische Norm EN 71-8 legt Anforderungen an und Prüfverfahren für Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch fest, das an einem Querbalken angebracht ist oder diesen einschließt, und ähnliches Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren, das zum Spielen darauf oder darin und häufig zum Tragen des Gewichts eines oder mehrerer Kinder vorgesehen ist. Dieser Teil der EN 71 legt außerdem Anforderungen fest für
- separat verkaufte Zubehörteile für und Bauteile von Aktivitätsspielzeug
- separat verkaufte Schaukelelemente, die gebrauchsfertig an oder in Kombination mit einem Aktivitätsspielzeug sind und
- Bausätze für Aktivitätsspielzeuge inklusive Bauteile, die benutzt werden, um Aktivitätsspielzeuge nach einer vorgegebenen Konstruktionsanweisung zusammenzubauen.
Der Anwendungsbereich schließt Geräte aus, die für den Gebrauch in Schulen, Kindergärten, auf öffentlichen Spielplätzen, in Restaurants, Einkaufszentren und ähnlichen, öffentlich zugänglichen Orten bestimmt sind, die in EN 1176, Teile 1 bis 6 und Teile 10 bis 11, behandelt werden. Die Europäische Norm EN 71-8:2003 + A4:2009 wurde von der europäischen Arbeitsgruppe CEN/TC 52/WG 10 "Aktivitätsspielzeug" im Rahmen der Richtlinie 88/378/EWG erarbeitet. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug - Mechanische und physikalische Eigenschaften" im NASG. In dieser konsolidierten Fassung sind die Änderungen A1:2006, A2:2005, A3:2009 und A4:2009 enthalten.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 71-8:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 3 der Begriff "überstehende Kante" aufgenommen sowie der Begriff "Schaukel" verändert; b) allgemeine Festlegungen an Aktivitätsspielzeug überarbeitet; c) Anforderungen an Leitern und ähnliche Zugangsvorrichtungen zu Aktivitätsspielzeug und an die Standfestigkeit von Aktivitätsspielzeug überarbeitet; d) Anforderungen an Schaukeln, Rutschen und Wippen überarbeitet; e) Anforderungen an die Aufbauanleitung überarbeitet; f) Prüfverfahren zur Standfestigkeit von Aktivitätsspielzeug und für Durchmesser von Seilen und Ketten überarbeitet; g) im informativen Anhang A fünf weitere, erläuternde Unterabschnitte aufgenommen; h) den informativen Anhang ZA überarbeitet; i) redaktionell überarbeitet.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 095-05-01 AA - Sicherheit von Spielzeug