NA 095

DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)

2012-01-06

Informationen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Am 20. Juli 2009 trat die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft. Mit Ablauf des zweijährigen Übergangszeitraums (4 Jahre für chemische Sicherheitsanforderungen) gilt sie nunmehr seit dem 20. Juli 2011 in der gesamten Europäischen Union (EU) und löst die Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug ab.
Die neue Spielzeugrichtlinie verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen gewährleistet sie die Einhaltung eines einheitlichen Sicherheitsstandards für die innerhalb der EU vertriebenen Spielzeuge. Zum anderen soll sie einen reibungslosen Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sicherstellen. In Deutschland wurde die Richtlinie mit der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV) am 2011-07-07 in nationales Recht umgesetzt.
Die Normung spielt bei der Sicherheit von Spielzeug nach wie vor eine bedeutende Rolle. So gilt weiterhin das Prinzip der der Konformitätsvermutung, d.h. die Übereinstimmung mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Spielzeugrichtlinie kann bei Anwendung der jeweiligen harmonisierten, im Amtsblatt der Europäischen Union gelisteten, Norm unterstellt werden. Dies ist insofern von großer Bedeutung, dass Hersteller bei der Konformitätsbewertung des Spielzeugs nur unter Verwendung harmonisierter Normen das Verfahren der internen Fertigungskontrolle anwenden dürfen.
Die DIN-Normen zur Spielzeugsicherheit sind nicht nur als separate Normen käuflich erwerbbar, sondern sind auch über den Onlinedienst des DIN Medias verfügbar. Die Normensammlung kann einzeln wie auch zusammen mit der Normensammlung Spielgeräte/Freizeitanlagen abonniert werden, die unter anderem die Normenreihe DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ enthält.
Als Hilfestellung für die Mitgliedsstaaten und die betroffenen Wirtschaftsakteure bei der Interpretation der Spielzeugrichtlinien hat die Europäische Kommission zudem Leitliniendokumente veröffentlicht. Sie spiegeln die Einschätzungen der Mehrheit der Mitglieder der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug der Europäischen Kommission wider, sind jedoch rechtlich unverbindlich.