DIN-Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS)
DIN EN ISO 19734
Augen- und Gesichtsschutz - Leitfaden zur Auswahl, Anwendung und Instandhaltung (ISO 19734:2021); Deutsche Fassung EN ISO 19734:2021
Eye and face protection - Guidance on selection, use and maintenance (ISO 19734:2021); German version EN ISO 19734:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument dient als Leitfaden zur Auswahl, Anwendung und Instandhaltung von Augen- und Gesichtsschutz. Ein Sicherheitsprogramm für die Augen und das Gesicht sollte eingeführt werden und eine Kontrollhierarchie befolgt werden, wenn Arbeitnehmer einem anerkannten Verletzungsrisiko für die Augen und/oder das Gesicht ausgesetzt sind. Das Ziel eines Sicherheitsprogramms für die Augen und das Gesicht ist es, die Augen und das Gesicht des Arbeitnehmers durch den Prozess zur Beseitigung oder Kontrolle von Gefährdungen zu schützen, und sofern erforderlich, durch das Tragen eines geeigneten Schutzes. Während die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung eines Sicherheitsprogramms für die Augen und das Gesicht bei der Geschäftsleitung liegt, ist jede Anstrengung erforderlich, um die Beteiligung und Einbindung der Beschäftigten oder ihrer Bevollmächtigten in allen Phasen des Programms sicherzustellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Programme ohne diese Einbindung weniger Chancen auf Erfolg haben. Eine kritische Untersuchung der Arbeitsbedingungen, insbesondere der Beleuchtung, der Anordnung und Planung von Gebäuden und Prozessen, ist ein notwendiger Teil eines Sicherheitsprogramms für die Augen und das Gesicht. Die Auswahl eines geeigneten Programms kann durch die Verantwortlichen im Arbeitsschutz innerhalb der Organisation getroffen oder es kann Rat von externen Quellen eingeholt werden. Elemente, die in erfolgreichen Sicherheitsprogrammen für die Augen und das Gesicht festgestellt wurden, umfassen folgende: a) eine Bewertung von Gefährdungen; b) Bestimmung der Gefahrenbereiche am Arbeitsplatz; c) Beseitigung oder Reduzierung von Gefährdungen (wo möglich); d) Sehtest; e) Veranlassung von optometrischen und/oder ophthalmologischen Untersuchungen, sofern erforderlich; f) das generelle Tragen eines geeigneten Augen- und Gesichtsschutzes durch die gefährdeten Personen; g) Schulungskampagnen zur Augensicherheit. Augen- und Gesichtsschutz sind Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die dafür vorgesehen sind, die schädlichen Auswirkungen zu verhindern, die physikalische (zum Beispiel fliegende Partikel, Staub, spritzende und geschmolzene Materialien), optische (zum Beispiel Sonnen- und künstliche Strahlung sowie hochintensive Strahlung, die zum Beispiel bei Schweiß- und Schmelzofenarbeiten erzeugt wird), chemische (zum Beispiel unter Druck stehende Werkstoffe, schädliche Gase, Dämpfe und Aerosole) und biologische Gefährdungen für das Auge und das Gesicht haben können. Damit Augen- und Gesichtsschutzgeräte wirksam sind, sollten sie immer dann verwendet werden, wenn sich der Anwender in einer potentiell gefährlichen Umgebung befindet. Bei der Auswahl des Augen- und Gesichtsschutzes sollte auf Faktoren geachtet werden, die den Tragekomfort und die Präferenz des Anwenders beeinflussen.