DIN-Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS)
DIN 30693
Schlauchbruchsicherungen für Schlauchleitungen in Flüssiggasanlagen
Safety devices against rupture of flexible tubes for LPG
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Diese Norm gilt für Schlauchbruchsicherungen, die zum Einbau vor einer Schlauchleitung bestimmt sind und die mit Flüssiggas nach DIN 51622 in dampfförmiger Phase und geregeltem Druck bis 4 bar und in einem Temperaturbereich von -20 °C bis 50 °C betrieben werden. In dieser Norm werden der Aufbau und die notwendigen Sicherheits- und Funktionsanforderungen an Schlauchbruchsicherungen festgelegt. Sie sind dem Druckregelgerät nachgeschaltet und schließen die Gaszufuhr ab, wenn eine bestimmte Durchflussmenge überschritten wird (zum Beispiel Schlauchbruch). Erläuterungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) werden in Anhang B gegeben. In den Europäischen Normen DIN EN 12864, DIN EN 13785 und DIN EN 13786 werden nur zu den Druckregelgeräten und Umschaltventilen zugehörige Schlauchbruchsicherungen beschrieben. Durch diesen Umstand war es notwendig, dass die DIN 30693 so überarbeitet wurde, dass in diesem Dokument nur noch Schlauchbruchsicherungen als Einzelbauteil geregelt werden. Bei der Überarbeitung wurden die Anforderungen für Schlauchbruchsicherungen der DIN EN 12864, DIN EN 13785 und DIN EN 13786 insoweit berücksichtigt, wie sie auf Einzelbauteile anwendbar sind. Für diese Norm ist das Gremium NA 032-03-04 AA "Flüssiggas" im DIN zuständig.
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Gegenüber DIN 30693:1980-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm grundlegend überarbeitet; b) alle Anforderungen und Prüfungen, die sich auf in Druckregelgeräte eingebaute bzw. integrierte Schlauchbruchsicherungen bezogen, aus der Norm entfernt; c) Begriffe neu formuliert; d) normative Verweisungen angepasst; e) Werkstoffe präzisiert; f) Eingangs- und Ausgangsanschlüsse neu festgelegt; g) Druckverlust festgelegt; h) Druckfestigkeit neu beschrieben; i) Darstellung der Einsatzbereiche und Angaben des Herstellers beschrieben; j) werkseigene Produktionskontrolle beschrieben; k) Kennzeichnung ergänzt; l) Anhänge A und B hinzugefügt.