DIN-Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD)
Großwasserraumkessel - Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel
Kurzreferat
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Großwasserraumkesseln (Generator und/oder Aggregate) nach EN 12953-1:2012 fest, um sicherzustellen, dass der Kessel innerhalb der zulässigen Grenzen (Druck, Temperatur usw.) betrieben wird und dass bei Überschreiten der Grenzen die Energiezufuhr automatisch unterbrochen und gesperrt wird, unabhängig vom Grad des Eingriffs. ANMERKUNG 1 In dieser Europäischen Norm gilt der Begriff "Kessel" für Generatoren und/oder Aggregate. ANMERKUNG 2 Die maximale Betriebszeit ohne manuelles (menschliches) Eingreifen kann für jede Kesselanlage festgelegt werden. ANMERKUNG 3 Anhang C (informativ) enthält Empfehlungen für den Betrieb und die Prüfung der Kesselanlage mit einer maximalen Betriebszeit ohne manuelles (menschliches) Eingreifen von 24 Stunden und 72 Stunden
Beginn
2021-11-15
WI
00269067
Geplante Dokumentnummer
EN 12953-6
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 082-00-18 AA - Dampfkesselanlagen
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 269/WG 2 - Großwasserraumkessel
Ersatzvermerk
Vorgesehen als Ersatz für EN 12953-6:2011-02
Norm-Entwurf
Großwasserraumkessel - Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel
2023-06
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Großwasserraumkessel - Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel
2024-07
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Vorgänger-Dokument(e)
Großwasserraumkessel - Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel
2011-02