NA 082

DIN-Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD)

Über NARD

Der DIN-Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) ist zuständig für die nationale, europäische und internationale Normung von

  • Begriffen für Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen;
  • Auslegung, Planung, Werkstoffauswahl, Bau und Prüfung von Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen;
  • Regeln für die Berechnung von Rohrleitungsteilen und Rohrleitungsverbindungen und Dampfkesselanlagen;
  • Abmessungen von Rohren, Flanschen, Formstücken, Fittings, Rohrverschraubungen, Metallschlauchleitungen und Kompensatoren, ausgenommen das Stahlrohr sowie Rohre aus Beton, Faserzement und Kunststoffen;
  • Anforderungen an Rohre, Flansche, Formstücke, Fittings, Rohrverbindungen, Metallschlauchleitungen und Kompensatoren, ausgenommen solche aus Beton, Faserzement und Kunststoffen sowie Technische Lieferbedingungen für Stahlrohre;
  • Anschlussmaße für Flansch- und Muffenverbindungen, Gewinde und Lötverbindungen, Schlauchkupplungen, Rohrverschraubungen sowie Schweißverbindungen;
  • anwendungsbezogenen Festlegungen z. B. für molchbare Rohrleitungen, Zementmörtelauskleidungen und Umhüllungen sowie Beschaffungsrichtlinien für Kraftwerksausrüstungen.

Der NARD nimmt die Sekretariatsführung der europäischen Gremien CEN/TC 269 „Dampfkesselanlagen" und CEN/TC 74 „Flansche und ihre Verbindungen" wahr.

Außerdem unterliegt dem NARD die Sekretariatsführung einzelner Arbeitsgruppen weiterer europäischer Komitees wie CEN/TC 267 „Industrielle Rohrleitungen und Fernrohrleitungen", CEN/TC 342 „Metallschläuche und Kompensatoren" sowie der Arbeitsgruppe Schlauchkupplungen im CEN/TC 218 „Gummi- und Kunststoffschläuche und Schlauchleitungen".

Er arbeitet aktiv im CEN/TC 203 „Gusseiserne Rohre, Formstücke und ihre Verbindungen", im ISO/TC 5 „Rohre und Fittings aus Metall" sowie im ECISS/TC 29 „Stahlrohre" mit.

Wie setzt sich der NARD zusammen?

Neue Projekte
Dokumentnummer Beginn Titel
DIN EN 12953-3 Berichtigung 1 2024-10-30 Großwasserraumkessel - Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile; Deutsche Fassung EN 12953-3:2016/AC:2024 Mehr  Kontakt zu DIN 
DIN 2827 2024-06-25 Schlauchleitungen aus nichtrostenden Stählen für chemische Stoffe Mehr  Kontakt zu DIN 
DIN/TR 2388 2024-05-13 Häufig verwendete Stähle und Aluminiumlegierungen, die in harmonisierten europäischen Normen für den Einsatz in Wasserstoffanwendungen spezifiziert sind; Text Deutsch und Englisch Mehr  Kontakt zu DIN 

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Norm-Entwürfe zur Stellungnahme
Dokumentnummer Ausgabe Titel
DIN EN 10253-1 2025-02 Formstücke zum Einschweißen - Teil 1: Unlegierter Stahl für allgemeine Anwendungen und ohne besondere Prüfanforderungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 10253-1:2025 Mehr 
DIN EN 10253-3 2025-02 Formstücke zum Einschweißen - Teil 3: Austenitische und austenitisch-ferritische (Duplex) nichtrostende Stähle ohne besondere Prüfanforderungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 10253-3:2025 Mehr 

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Neue Veröffentlichungen
Dokumentnummer Ausgabe Verfahren Titel
DIN EN 13480-4 2024-12 Norm Metallische industrielle Rohrleitungen - Teil 4: Fertigung und Verlegung; Deutsche Fassung EN 13480-4:2024 Mehr  Kaufen bei DIN Media
DIN EN 13480-3 2024-12 Norm Metallische industrielle Rohrleitungen - Teil 3: Konstruktion und Berechnung; Deutsche Fassung EN 13480-3:2024 Mehr  Kaufen bei DIN Media
DIN EN 14585 2024-12 Norm Gewellte Metallschlauchleitungen für Druckanwendungen; Deutsche Fassung EN 14585:2024 Mehr  Kaufen bei DIN Media

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Ab dem 1.1.2025 sollen die Aktivitäten von NARD und FNCA in einem neuen DIN-Normenausschusses „Prozess- und Anlagentechnik“ (NAPA) gebündelt werden. Die Gründungssitzung von NAPA findet am ...

Veröffentlichung der Normungsroadmap ...

Im Transformationsprozess der klimaneutralen Energiewende kommt Wasserstoff eine besondere Rolle zu: Er ermöglicht auf Basis erneuerbarer ...

AUFRUF ZUR MITWIRKUNG UND FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Dokument.

Die Schulung und die Bewertung des angehenden Verschraubungsmonteurs sind nach Abschnitt 10.1 durch verschiedene Personen durchzuführen. Diese müssen die Qualifikationen nach Abschnitt 4 und 5 ...