DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR)
DIN 6815
Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Prüfung des Strahlenschutzes nach Errichtung, Instandsetzung und wesentlicher Änderung
Medical X-ray equipment up to 300 kV - Rules for testing of radiation protection after installation, maintenance and essential modification
Einführungsbeitrag
Diese Norm gilt für technische Prüfungen an human-, zahn- und tiermedizinischen Röntgeneinrichtungen mit einer Röntgenröhrenspannung bis 300 kV. Diese Norm enthält strahlenschutztechnische Festlegungen im Sinne der Röntgenverordnung (RöV). Sie ist im Zusammenhang mit der Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungspflichtigen Störstrahlern (SV-RL) anzuwenden. In der SV-RL wird für Röntgeneinrichtungen in der Heil- und Zahnheilkunde bei vielen Prüfpositionen auf diese Norm verwiesen. Umgekehrt ist das Anliegen dieser Norm, technische Prüfungen an medizinischen Röntgeneinrichtungen nur im Kontext mit der SV-RL zu realisieren. Die Prüfung erstreckt sich auf Ausrüstung, Zustand und Funktion des ortsbezogenen, des personenbezogenen, der schaltungsbezogenen und des gerätebezogenen Strahlenschutzes. Die Norm beschreibt Anforderungen an Prüfungen, die für die Durchführung der technischen Prüfungen ("Sachverständigenprüfung") von Röntgeneinrichtungen nach RöV erforderlich und nicht durch Prüfungen der Abnahmeprüfung nach §§ 16 und 17 RöV abgedeckt sind. Letztere sind in der Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung, Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) und den entsprechenden Normen für die Abnahmeprüfung der Reihe DIN 6868 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben" enthalten. Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-02 AA "Strahlenschutz" des NAR erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 6815:2005-05 und DIN 6815 Berichtigung 1:2005-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die revidierte Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungspflichtigen Störstrahlern (SV-RL) vom 9. Januar 2009; b) Anpassung an revidierte Normen für die Abnahmeprüfung; c) generelle redaktionelle und inhaltliche Überarbeitung.