DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR)
DIN 6868-5
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 5: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
Image quality assurance in diagnostic X-ray departments - Part 5: RöV constancy testing of dental radiographic equipment
Einführungsbeitrag
Die Norm gilt für die Durchführung der Konstanzprüfung nach Röntgenverordnung (RöV) in der zahnärztlichen Röntgenaufnahmetechnik mit konventioneller (Film) oder digitaler Bildgebung (Sensor/Speicherfolie). Sie legt Verfahren fest, um die Konstanz maßgebender Kenngrößen von Röntgenaufnahmen zu prüfen. Aus dem Ergebnis kann geschlossen werden, ob die Eigenschaften des bildgebenden Systems konstant geblieben sind. Als Basis werden die Eigenschaften zum Zeitpunkt der Abnahmeprüfung herangezogen. Die Norm gilt für die Durchführung der Konstanzprüfung bei dentalen Röntgeneinrichtungen mit einem intraoralen Röntgenbildempfänger und bei dentalen Röntgeneinrichtungen mit einem extraoralen Röntgenbildempfänger, zum Beispiel dentale Röntgeneinrichtungen für Panoramaschicht-Aufnahmen oder für Fernröntgenaufnahmen. Die Konstanzprüfung von Einrichtungen zur dentalen Volumentomografie (DVT) oder 3D-Rekonstruktion unterliegt nicht dieser Norm. Zusätzliche Systemfunktionen in Panoramaröntgengeräten zur Erzeugung von 3D-Rekonstruktion sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Norm. Die Norm enthält bildqualitätssichernde Festlegungen im Sinne der Röntgenverordnung (RöV) vom 30. April 2003, Anforderungen nach § 16. Damit dient die Norm der Erfüllung nationaler Anforderungen im Strahlenschutz. Die Norm wurde gemeinsam vom Arbeitsausschuss NA 014-00-08 AA "Röntgendiagnostik" des Normenausschusses Dental (NADENT) und dem Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des Normenausschusses Radiologie (NAR) erarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 6868-5:2001-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an die Prüfkörper wurden neu beschrieben; b) Anforderungen für digitale Bildempfänger wurden erweitert; c) die Überprüfung auf Artefaktfreiheit wurde neu aufgenommen; d) die Prüffristen wurden überarbeitet; e) die zugehörigen Formularvorschläge wurden neu gestaltet; f) für die überlappende Konstanzprüfung (analog) und die Anschlussaufnahme (digital) wurden die Abläufe beschrieben; g) Titel geändert.