DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 13001-3-6
Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen - Hydraulikzylinder; Deutsche Fassung EN 13001-3-6:2018
Cranes - General design - Part 3-6: Limit states and proof of competence of machinery - Hydraulic cylinders; German version EN 13001-3-6:2018
Einführungsbeitrag
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Diese Europäische Norm ist gemeinsam mit EN 13001-1, EN 13001-2 und EN 13001-3-1 anzuwenden sowie mit den einschlägigen EN-Produktnormen für Krane, die allgemeine Bedingungen, Anforderungen und Methoden festlegen, um so anhand der Konstruktion und des theoretischen Nachweises mechanische Gefährdungen der Hydraulikzylinder, die Teil der lasttragenden Struktur von Kranen sind, zu verhindern. Hydraulikleitungen, -schläuche und -anschlüsse von Zylindern sowie Zylinder aus anderen Werkstoffen als Kohlenstoffstahl fallen nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Norm. Nachfolgend ist eine Auflistung der signifikanten Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse aufgeführt, die während der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung zu Risiken für Personen führen könnten. Die Abschnitte 4 bis 7 der vorliegenden Norm sind notwendig, um Risiken in Verbindung mit den folgenden Gefährdungen zu mindern oder zu beseitigen: a) Überschreiten der Festigkeitsgrenzwerte (Fließgrenze, Bruch und Ermüdungsfestigkeit); b) elastische Instabilität (knickstabähnliches Verhalten). EN 13001-3-6 behandelt ausschließlich die Methode der Grenzzustände in Übereinstimmung mit EN 13001-1. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13001-3-6:2018. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge und dem Spiegelausschuss NA 060-22-10-21 AK "Konstruktion - allgemein im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-22-10-21 AK - Konstruktion - allgemein (SpA CEN/TC 147/WG 2 u. SpA ISO/TC 96/SC 10)