DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 859
Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub; Deutsche Fassung EN 859:2007
Safety of woodworking machines - Hand fed surface planing machines; German version EN 859:2007
Einführungsbeitrag
Die Europäischen Normen konkretisieren einschlägige Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub (EN 859) bzw. Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung (EN 860), um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
DIN EN 859:
Die Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare und mit einem abnehmbaren Vorschubapparat oder nicht ausgerüstete Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub zutreffen, und die konstruiert sind zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Die Norm gilt nicht für:
- Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind, und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden, und die von einer Person von Hand angehoben werden können
- handgeführte Hobelmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. Stationäreinrichtung, ermöglichen.
DIN EN 860:
Die Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub und mit Messerwelle in fester Lage und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme von Hand ausgerüstet sind, zutreffen, und die konstruiert sind zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Die Norm gilt nicht für:
- Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind, und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und von einer Person von Hand angehoben werden können
- handgeführte Hobelmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. Einbau in einem Gestell, ermöglichen
- Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme verstellt werden kann.
Die Normen beinhalten die jeweils Deutsche Fassung der vom CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" ausgearbeiteten Europäischen Norm EN 859:2007 bzw. EN 860. Die nationalen Interessen wurden dabei vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des NAM wahrgenommen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 859:1997-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde an einigen Stellen präzisiert und dem sich entwickelnden Normenwerk, insbesondere Neuausgaben von B-Normen, angepasst; b) Sicherung des Werkzeugs vor dem Anschlag auf die Brückenschutzvorrichtung begrenzt.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-06-01 AA - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)