DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 500-2
Bewegliche Straßenbaumaschinen - Sicherheit - Teil 2: Besondere Anforderungen an Straßenfräsen; Deutsche Fassung EN 500-2:2006
Mobile road construction machinery - Safety - Part 2: Specific requirements for road-milling machines; German version EN 500-2:2006
Einführungsbeitrag
Die Europäischen Normen wurden vom CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erstellt.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Norm wurden vom Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des NAM wahrgenommen. Vertreter der Behörden, der Berufsgenossenschaften und der Hersteller von Straßenbaumaschinen waren an der Erarbeitung beteiligt.
Die DIN EN 500er-Reihe gilt für bewegliche Straßenbaumaschinen, wie sie im Anhang A von Teil 1 aufgelistet sind.
Die Normen konkretisieren grundlegende Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Straßenbaumaschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
DIN EN 500-2:
Dieser Teil enthält die Sicherheitsanforderungen für Straßenfräsen und behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt.
Der Teil 2 enthält ergänzende Festlegungen zum Teil 1.
DIN EN 500-3:
Teil 3 enthält die Sicherheitsanforderungen für Bodenstabilisierungsmaschinen und Recyclingmaschinen und behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt.
Dieser Teil enthält ergänzende Festlegungen zum Teil 1.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 500-2:1996-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Behandlung von Gefährdungen durch Geräuschemission mit Erarbeitung eines neuen Anhangs A "Geräuschmessregel für Straßenfräsen".
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-13-05 AA - Straßenbaumaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 5)