DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 848-1
Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 1: Einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen; Deutsche Fassung EN 848-1:2007
Safety of woodworking machines - One side moulding machines with rotating tool - Part 1: Single spindle vertical moulding machines; German version EN 848-1:2007
Einführungsbeitrag
Diese Europäischen Normen konkretisieren die grundlegenden Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von den Normen behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die Norm DIN EN 848-1 behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat) zutreffen, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Die Norm gilt nicht für
- Maschinen, die mit Oberlager ausgerüstet sind
- Maschinen, die mit kraftbetätigten Bewegungen einer vorderen Tischverbreiterung und/oder eines Zapfenschneid-/Schlitztisches ausgerüstet sind
- handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen
- Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können.
Die Norm DIN EN 848-2 behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub mit feststehendem Werkzeugträger, der aber eine Bewegung nur in Richtung der Werkzeugachse während der Bearbeitung zulässt, zutreffen, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten oder Furnier versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Die Norm gilt nicht für
- Kopier-Unterfräsmaschinen und Radialarm-Oberfräsmaschinen (Maschinen, bei denen das Werkstück festliegt und der Werkzeugträger von Hand bewegt wird)
- NC-Bohrmaschinen und NC-Fräsmaschinen
- handgeführte Oberfräsmaschinen oder Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen
- Oberfräsmaschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Teil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können.
Die Norm DIN EN 848-3 behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen zutreffen, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. Die Norm gilt auch für Maschinen, die ausgerüstet sind mit
- zusätzlicher Ausrüstung zum Sägen, Schleifen und Anleimen von Kanten
- feststehender oder beweglicher Werkstückauflage
- mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder Vakuumspannung des Werkstücks
- automatischen Werkzeugwechseleinrichtungen.
Die Norm behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen, die durch die Ausrüstung von NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen mit Kantenanleimaggregaten entstehen. Sie gilt nur für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung mit Fräswerkzeugen mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser von weniger als 16 mm oder Fräswerkzeuge oder Sägeblätter, die DIN EN 847-1:2005-07 und DIN EN 847-2:2003-09 entsprechen, sowie Bohrwerkzeugen und Schleifkörpern konstruiert sind. Die Norm gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung von Schleifscheiben konstruiert sind. Sie gilt des Weiteren nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub sowie die spezifischen Gefährdungen durch Wegschleudern durch Vorhänge bei Maschinen mit Vorschuböffnungen, bei denen der Abstand zwischen der Werkstückauflage und dem unteren Teil der Teilkapselung in Vorschubrichtung 400 mm übersteigt.
Die Europäischen Normen beinhalten die Deutschen Fassungen der von der Arbeitsgruppe 5 "Fräsmaschinen" im CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" ausgearbeiteten Normen EN 848-1 bis -3, Ausgaben 2006. Die nationalen Interessen bei ihrer Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)" des NAM wahrgenommen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 848-1:1998-11 und DIN EN 848-1/A1:2001-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde an zahlreichen Stellen präzisiert und dem sich entwickelnden Normenwerk, insbesondere Neuausgaben von B-Normen, angepasst; b) gegenüber der Erstausgabe der Norm behandelt die überarbeitete Fassung auch Maschinen, die mit programmierbaren elektronischen Steuerungen (PES) ausgerüstet sind.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Dokument: wird in anderen Dokumenten zitiert
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-06-01 AA - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)