DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 848-2
Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 2: Einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub; Deutsche Fassung EN 848-2:2007
Safety of woodworking machines - One side moulding machines with rotating tool - Part 2: Single spindle hand fed/integrated fed routing machines; German version EN 848-2:2007
Einführungsbeitrag
DIN EN 848-1, Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 1: Einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen; Deutsche Fassung EN 848-1:2007 DIN EN 848-2, Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 2: Einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub; Deutsche Fassung EN 848-2:2007 DIN EN 848-3, Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 3: NC-Bohr- und Fräsmaschinen; Deutsche Fassung EN 848-3:2007 Diese Europäischen Normen beinhaltet die Deutschen Fassungen der von des Arbeitsgruppe 5 "Fräsmaschinen" im Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 848-1 bis -3:2006. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NAM 206-01 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Die Europäischen Normen konkretisieren die grundlegenden Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von den Normen behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). DIN EN 848-1 Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat) zutreffen, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Maschinen, die mit Oberlager ausgerüstet sind; b) Maschinen, die mit kraftbetätigten Bewegungen einer vorderen Tischverbreiterung und/oder eines Zapfenschneid-/Schlitztisches ausgerüstet sind; c) handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise z. B. in einer Stationäreinrichtung ermöglichen; d) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können. DIN EN 848-2 Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub mit feststehendem Werkzeugträger, der aber eine Bewegung nur in Richtung der Werkzeugachse während der Bearbeitung zulässt, zutreffen, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten oder Furnier versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Kopier-Unterfräsmaschinen und Radialarm-Oberfräsmaschinen (Maschinen bei denen das Werkstück festliegt und der Werkzeugträger von Hand bewegt wird); b) NC-Bohrmaschinen und NC-Fräsmaschinen; c) handgeführte Oberfräsmaschinen oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen; d) Oberfräsmaschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Teil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können. DIN EN 848-3 Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen zutreffen, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die ausgerüstet sind mit: a) zusätzlicher Ausrüstung zum Sägen, Schleifen und Anleimen von Kanten; b) feststehender oder beweglicher Werkstückauflage; c) mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder Vakuumspannung des Werkstücks; d) automatischen Werkzeugwechseleinrichtungen. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen, die durch die Ausrüstung von NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen mit Kantenanleimaggregaten entstehen. Dieses Dokument gilt nur für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung mit Fräswerkzeugen mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser von weniger als 16 mm oder Fräswerkzeuge oder Sägeblätter, die der EN 847-1:2005 und EN 847-2:2001 entsprechen, sowie Bohrwerkzeugen und Schleifkörpern konstruiert sind. Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung von Schleifscheiben konstruiert sind. Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen durch Wegschleudern durch Vorhänge bei Maschinen mit Vorschuböffnungen, bei denen der Abstand zwischen der Werkstückauflage und dem unteren Teil der Teilkapselung in Vorschubrichtung 400 mm übersteigt. [Dr. Eckhard Licher]
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 848-2:1998-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Norm wurde an zahlreichen Stellen präzisiert und dem sich entwickelnden Normenwerk, insbesondere Neuausgaben von B-Normen, angepasst; b) Gegenüber der Erstausgabe der Norm behandelt die überarbeitete Fassung auch Maschinen, die mit programmierbaren elektronischen Steuerungen (PES) ausgerüstet sind.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-06-01 AA - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)