DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 12012-4
Kunststoff- und Gummimaschinen - Zerkleinerungsmaschinen - Teil 4: Sicherheitsanforderungen für Agglomeratoren; Deutsche Fassung EN 12012-4:2006
Plastics and rubber machines - Size reduction machines - Part 4: Safety requirements for agglomerators; German version EN 12012-4:2006
Einführungsbeitrag
Die Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der von der WG 6 "Zerkleinerungsmaschinen" des CEN/TC 145 "Kunststoff- und Gummimaschinen" ausgearbeiteten Norm EN 12012-4:2006. Die nationalen Interessen bei der Erstellung wurden vom Arbeitsausschuss "Zerkleinerungsmaschinen" im Fachbereich Kunststoff- und Gummimaschinen des NAM wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Betreiber von Agglomeratoren sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung der Norm beteiligt.
Die Norm legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen fest, die bei Konzipierung und Bau von Agglomeratoren anzuwenden sind, die eingesetzt werden, um Kunststoffabfälle zu verdichten, ihre Größe und/oder ihr Volumen zu reduzieren.
Die Grenzen des Agglomerators sind wie folgt:
- die Außenkante der Beschickungsöffnung oder die Außenkante der fest angebrachten Beschickungseinrichtung (z. B. Trichter) oder die Schnittstelle zwischen dem Beschickungssystem (z. B. Förderband) und der Agglomeratorkammer
- die Außenkante der Austragsöffnung der Agglomeratorkammer oder die Schnittstelle zwischen der Agglomeratorkammer und dem Austragssystem.
Die Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Agglomeratoren zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden.
Die Norm behandelt nicht die Gefährdungen, die durch die Verarbeitung von Materialien (wie expandiertes Polystyrol (EPS) und Polyurethanschaum (PU)) entstehen können, wenn diese erhitzt werden und es zu Brandgefahr und zur Freisetzung von toxischen Gasen kommen kann. Sie behandelt nicht die Gefährdungen, die durch vor- und/oder nachgeschaltete Ausrüstungen hervorgerufen werden.
Die Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Agglomeratoren, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Seit dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Europäische Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).