DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 14492-2
Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2: Kraftgetriebene Hubwerke; Deutsche Fassung EN 14492-2:2006
Cranes - Power driven winches and hoists - Part 2: Power driven hoists; German version EN 14492-2:2006
Einführungsbeitrag
Die Europäische Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der von der Produktarbeitsgruppe CEN/TC 147/WGP 7 "Krane - Kraftbetriebene Winden und Hubwerke" im CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" ausgearbeiteten Europäischen Norm EN 14492-2:2006. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Koordinierungsausschuss "DIN-CEN/TC 147-ISO/TC 96 - Krane" des NAM wahrgenommen.
Die Norm konkretisiert die grundlegenden Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte kraftgetriebene Hubwerke, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch z. B. für Winden gilt, die diese Definition erfüllen.
Die Norm gilt für die Konstruktion, Betriebsanleitung, Wartung und Prüfung von kraftgetriebenen Hubwerken mit oder ohne Fahrwerke, deren Hauptantriebselement ein elektrischer, hydraulischer oder pneumatischer Motor ist. Sie sind für das Heben und Senken von an Haken oder anderen Lastaufnahmemitteln hängenden Lasten konstruiert. Hubwerke können entweder in Kranen, in anderen Maschinen, z. B. Regalbediengeräten, Einschienenbahnen oder für sich selbst verwendet werden.
Die Norm gilt für die folgenden Hubwerkstypen:
- Seilzug
- Kettenzug
- Bandzug, ausgenommen Bandzüge mit Stahlbändern als Tragmittel
- offenes Hubwerk
- Bauaufzüge für nicht geführte Lasten einschließlich Tragkonstruktionen.
Die Norm erfasst nicht Gefährdungen durch Bauaufzüge für den Transport von Gütern wie in der Richtlinie 2000/14/EG definiert, ist nicht auf Gefährdungen beim Heben von Personen anwendbar und spezifiziert keine zusätzlichen Anforderungen für Gefährdungen hinsichtlich des Einsatzes von Hubwerken in explosionsfähigen Atmosphären im Bergbau.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-22-10-27 AK - Kraftbetriebene Winden und Hubgeräte (SpA CEN/TC 147/WG 17)