DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 14958
Nahrungsmittelmaschinen - Maschinen zum Mahlen und Verarbeiten von Mehl und Grieß - Sicherheits- und Hygieneanforderungen; Deutsche Fassung EN 14958:2006
Food processing machinery - Machinery for grinding and processing flour and semolina - Safety and hygiene requirements; German version EN 14958:2006
Einführungsbeitrag
Die Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der von der Arbeitsgruppe 7 "Nudelherstellungsmaschinen" des CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen" ausgearbeiteten Europäischen Norm EN 14958:2006. Die nationalen Interessen bei ihrer Erarbeitung wurden vom Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des NAM wahrgenommen.
Die Europäische Norm konkretisiert die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen zum Mahlen und Verarbeiten von Mehl und Grieß, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Seit dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Damit entfallen die bis dahin als wichtig und hilfreich anzusehenden anwendbaren entsprechenden Bau- und Ausrüstungsbestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift VBG 77 "Nahrungsmittelmaschinen".
Diese Norm ist im Zusammenhang zu sehen mit dem Entwurf eines Technischen Berichts, der aus dem europäischen Norm-Entwurf prEN 1672-1 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Sicherheitsanforderungen" entwickelt wird, und der Europäischen Norm EN 1672-2 "Nahrungsmittelmaschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 2: Hygieneanforderungen".
Diese Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die folgenden Maschinen zum Mahlen und Verarbeiten von Mehl und Grieß zutreffen:
- Walzenstühle
- Plansichter und Siebmaschinen mit horizontaler Kreisbewegung der Siebe
- Windsichter
- Maschinen mit Rotoren und feststehenden Trennelementen
- Prallmaschinen.
Die genannten Maschinen sind fest installierte Maschinen (nicht zum Verrücken während des Betriebs vorgesehen), haben einen Durchsatz von ≥ 100 kg/h und sind für den Einsatz in der Getreideverarbeitung, wie z. B. Mehlmühlen, Grießmühlen, Getreidereinigungsanlagen, und in Anlagen zur Herstellung von Getreideflocken vorgesehen. Diese Europäische Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen während der Inbetriebnahme, des Betriebs, der Reinigung und der Wartung der in den Anwendungsbereich fallenden Maschinen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden.
Die Norm gilt nicht für
- Maschinen für den Hausgebrauch und für den Einsatz in Labors
- Steinmühlen
- Ausrüstungen für das Netzen und Trocknen
- Hilfsausrüstungen zum Fördern, Wiegen und Abpacken (ohne Veränderung von Produkteigenschaften).
Die Norm behandelt Gefährdungen in den folgenden Zusammenhängen nicht:
- Gefährdungen durch die Außerbetriebstellung
- Gefährdungen durch die Anlagen, in die die Maschinen eingebaut wurden, außer, die Gefährdungen stehen im direkten Zusammenhang mit den im Anwendungsbereich genannten Maschinen, (z. B. Start der Gesamtinstallation, Trennen der Energiezufuhr, Notwendigkeit einer Not-Aus-Einrichtung).
- Gefährdungen durch den Einsatz der Maschinen in gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre. (Bei der Erstellung dieser Norm wurde davon ausgegangen, dass die im Anwendungsbereich genannten Maschinen selbst keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ganz oder teilweise in ihrer Umgebung erzeugen, wenn sie in Übereinstimmung mit dieser Norm konzipiert und eingesetzt werden.)
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-18-01 AA - Bäckereimaschinen (SpA CEN/TC 153/WG 1)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 153 - Maschinen zur Verwendung mit Nahrungs- und Futtermitteln