NA 060

DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)

Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 14439
Krane - Sicherheit - Turmdrehkrane; Deutsche Fassung EN 14439:2006

Titel (englisch)

Cranes - Safety - Tower cranes; German version EN 14439:2006

Einführungsbeitrag

Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der von der Produktarbeitsgruppe CEN/TC 147/WGP 2 "Krane - Turmdrehkrane" im CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" ausgearbeiteten Norm EN 14439:2006. Die nationalen Interessen wurden vom Koordinierungsausschuss "DIN-CEN/TC 147-ISO/TC 96 "Krane" des NAM wahrgenommen.

Diese Norm legt sicherheitsbezogene Anforderungen an Turmdrehkrane fest. Sie gilt für Turmdrehkrane für den Baubetrieb, die entweder aus Teilen zusammengesetzt werden oder Schnellmontagekrane sind. Sie gilt nicht für Fahrzeugkrane, Hafenmobilkrane, Raupenkrane, Ausleger-Drehkrane, Brücken- und Portalkrane, Offshore-Krane, Schwimmkrane, Ladekrane, handbetriebene Krane oder Eisenbahnkrane.

Die Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die im Zusammenhang mit Turmdrehkranen auftreten, wenn diese bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen betrieben werden. Sie legt die angemessenen technischen Maßnahmen fest, mit denen die sich aus den signifikanten Gefährdungen ergebenden Risiken vermieden oder verringert werden können.

Die Norm behandelt nicht die Gefährdungen, die mit Folgendem verbunden sind:

  • dem Anheben von Personen durch den Kran
  • der Klettereinheit.

Die Anforderungen im Zusammenhang mit der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), den spezifischen Gefährdungen durch den äußeren Einfluss auf die elektrische Ausrüstung, den explosionsgefährdeten Bereichen und der ionisierenden Strahlung werden in dieser Norm nicht berücksichtigt.

Die Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen in Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Turmdrehkrane, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch z. B. auf Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist.

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Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 060-22-10-03 AK - Turmdrehkrane (SpA CEN/TC 147/WG 12 u. SpA ISO/TC 96/SC 7)  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 147 - Krane - Sicherheit  

Ausgabe 2007-03
Originalsprache Deutsch
Übersetzung Englisch
Preis ab 117,70 €
Inhaltsverzeichnis

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