DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 50308
; VDE 0127-100:2005-03
Windenergieanlagen - Schutzmaßnahmen - Anforderungen für Konstruktion, Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung EN 50308:2004
Wind turbines - Protective measures - Requirements for design, operation and maintenance; German version EN 50308:2004
Einführungsbeitrag
In der Norm sind die Anforderungen für Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit des Personals festgelegt, die zur Abnahme, zum Betrieb und zur Instandhaltung von Windenergieanlagen gehören.
Sie bezieht sich nicht auf Anleitungen und Festlegungen zur Arbeitssicherheit während der Herstellung, des Transportes, der Montage und Installation der Windenergieanlage.
Festgelegt sind Anforderungen im Hinblick auf die
- Bereitstellungen von Hardware als Teil der Windenergieanlage, wie z. B. Podeste, Leitern, Beleuchtung
- Handbücher und Warnzeichen, um einen sicheren und schnellen Betrieb, Inspektion und Wartung zu ermöglichen.
Die angegebenen Anforderungen und/oder Maßnahmen berücksichtigen die Gefahren
- mechanischen Ursprungs, wie Herabfallen, Rutschen, Einschließen
- thermischen Ursprungs (Feuer), wie Brandstellen durch Flammen oder Explosionen
- durch Elektrizität, wie Berührung von unter Spannung stehenden Teilen
- hervorgerufen durch Lärm, wie Stress und Hörverlust
- hervorgerufen durch Missachtung von ergonomischen Grundsätzen im Maschinenbau, wie ungesunde Haltungen oder menschliche Irrtümer.
Die Norm ist auf netzverbundene Windenergieanlagen mit horizontaler Achse anzuwenden. Für andere Bauweisen (z. B. Windenergieanlagen mit senkrechter Achse) gelten die Grundsätze ebenso, aber die spezifischen Regeln oder Anforderungen müssen der tatsächlichen Ausführung angepasst werden.
Für Offshore- oder küstenah installierte Anlagen sind zusätzliche Vorkehrungen und Maßnahmen notwendig. In der Norm wird lediglich auf diese verwiesen.
Vorkehrungen und Maßnahmen für Aufzüge oder Befahranlagen im Turm der Windenergieanlage werden in der Norm nicht berücksichtigt.
Für die Norm ist das K 383 "Windenergieanlagen" zuständig.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 383 - Windenergieanlagen