DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 1804-3
Maschinen für den Bergbau unter Tage - Sicherheitsanforderungen an hydraulischen Schreitausbau - Teil 3: Hydraulische Steuerungen; Deutsche Fassung EN 1804-3:2006
Machines for underground mines - Safety requirements for hydraulic powered roof supports - Part 3: Hydraulic control systems; German version EN 1804-3:2006
Einführungsbeitrag
Die Europäische Norm wurde unter der Federführung der CEN/TC 196/WG 3 "Hydraulischer Schreitausbau" erarbeitet.
Die Aufgabe des hydraulischen Schreitausbaus ist es, die Menschen im Streb gegen Stein- und Kohlenfall zu schützen. So muss der hydraulische Schreitausbau die hangenden Schichten des Gebirges auch noch 1 600 m unter der Erdoberfläche zuverlässig abstützen und den Arbeitsraum, der bis zu 6 m Höhe beträgt, gegen Stein- und Kohlenfall abschirmen. Entsprechend dieser Aufgabenstellung befinden sich die im Streb arbeitenden Personen grundsätzlich im Einwirkungsbereich des hydraulischen Schreitausbaus. Als Folge dieser speziellen sicherheitlichen Aufgabenstellung des hydraulischen Schreitausbaus haben die Aufgaben "zuverlässiges Abstützen des Gebirges" und "Schutz der im Streb befindlichen Personen vor Stein- und Kohlenfall" höchste Priorität. So ist bei unsachgemäßem Betrieb eine Gefährdung von Personen durch den Schreitausbau nicht grundsätzlich auszuschließen, weil sich die im Streb befindlichen Personen zu ihrem Schutz in den Ausbaugestellen aufhalten müssen. So werden im Rahmen der Konkretisierung der EG-Maschinen-Richtlinie vier Normen für den Schreitausbau erarbeitet.
DIN EN 1804-3 legt die Sicherheitsanforderungen für die vom Hersteller oder seinem bevollmächtigtem Vertreter vorgesehene bestimmungsgemäße Verwendung von hydraulischen Steuerungen fest. Hierzu gehören hydraulische Ventile mit ihren Betätigungseinrichtungen, Ventilkombinationen, Steuerungen, starre und flexible Leitungen, Armaturen, Absperreinrichtungen, Messeinrichtungen, Filter, in Stempel und Zylinder fest eingebaute Druckbegrenzungs- und Rückschlagventile sowie Bedüsungsventile zur Staubbekämpfung. Ausgenommen sind die elektronischen Steuerungen, die Druckerzeuger und die inneren Ventile von Stempeln und Zylindern.