DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 16307-2
Flurförderzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung - Teil 2: Zusätzliche Anforderungen für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite; Deutsche Fassung EN 16307-2:2023
Industrial trucks - Safety requirements and verification - Part 2: Supplementary requirements for self-propelled variable-reach trucks; German version EN 16307-2:2023
Einführungsbeitrag
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument legt Anforderungen an die im Anwendungsbereich von EN ISO 3691-2:2023 aufgeführten Flurförderzeugtypen fest. Dieses Dokument muss zusammen benutzt werden mit EN ISO 3691-2:2023. Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu den in der EN ISO 3691-2:2023 genannten. Dieses Dokument behandelt die folgenden zusätzlichen Anforderungen und signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse von Maschinen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden: - elektrische Anforderungen; - Geräuschemissionen; - Schwingungen; - elektromagnetische Strahlung. Dieses Dokument legt zusätzliche Anforderungen zu EN ISO 3691-2:2023 fest: - Fahrersitz; - Schutz vor Quetschen, Scheren und Fangen; - Bestimmung der Standsicherheit in Längsrichtung; - Sicht; - Information zur Anwendung (Betriebsanleitung und Kennzeichnung). Anhang A (informativ) enthält die Liste der signifikanten Gefährdungen, die von diesem Dokument behandelt werden. Dieses Dokument (EN 16307-2:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 150 " Flurförderzeuge - Sicherheit " erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-42 AA "Sicherheit von Flurförderzeugen (SpA CEN/TC 150/WG 5, WG 11, WG 12 und ISO/TC 110/SC 2)" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.