DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN ISO 19085-3
Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 3: Numerisch gesteuerte (NC-/CNC-) Bohr- und Fräsmaschinen (ISO 19085-3:2021); Deutsche Fassung EN ISO 19085-3:2021
Woodworking machines - Safety - Part 3: Numerically controlled (NC/CNC) boring and routing machines (ISO 19085-3:2021); German version EN ISO 19085-3:2021
Einführungsbeitrag
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument stellt Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen für numerisch gesteuerte NC-/CNC-Bohrmaschinen, NC-/CNC-Fräsmaschinen und NC-/CNC-Bohr- und -Fräsmaschinen (wie in 3.2, 3.3 und 3.4 definiert), die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind, im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet, zur Verfügung. Dieses Dokument behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorhergesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Ferner wurden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Dieses Dokument ist auch für Maschinen anwendbar, die mit einer oder mehreren der folgenden Vorrichtungen/zusätzlichen Arbeitsaggregate ausgestattet sind, deren Gefährdungen behandelt wurden: - Zusatzaggregate zum Sägen, Schleifen, Montieren oder Eintreiben von Dübeln; - feste oder bewegliche Werkstückauflage; - mechanische , pneumatische, hydraulische oder Vakuum-Werkstückspannung; - automatische Werkzeugwechseleinrichtungen. Er ist auch auf Maschinen anwendbar, die mit einer Ausrüstung zum Anleimen von Kanten ausgestattet sind, selbst wenn die relevanten spezifischen Gefährdungen nicht behandelt werden. Für die Risikobeurteilung, die für die Ausrüstung zum Anleimen von Kanten erforderlich ist, kann die ISO 19085-17 hilfreich sein. Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind für Werkstücke ausgelegt, bestehend aus - Massivholz; - Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2021, 3.2); - Gipsplatten, gipsgebundene Faserplatten, Karton; - Matrix-gebundene Mineralplatten, Silikatplatten; - Verbundwerkstoffen mit einem Kern aus Polyurethan oder Mineralwerkstoffen, laminiert mit Leichtmetall; - Polymer-Matrix-Verbundwerkstoffen und verstärkten thermoplastischen/duroplastischen/elastomeren Werkstoffen; - Aluminium-Leichtmetallprofilen; - Aluminium-Leichtmetallplatten mit einer Dicke von maximal 10 mm; - Verbundplatten, die aus den oben aufgeführten Materialien hergestellt werden. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen in Bezug auf - die Verwendung von Schleifscheiben; - das Herausschleudern durch Öffnungen, die durch Vorhänge geschützt sind, an Maschinen, bei denen die Höhe der Öffnung in der Kapselung über der Werkstückauflage 700 mm übersteigt; - das Herausschleudern aufgrund des Bruchs von Fräswerkzeugen mit einem Flugkreisdurchmesser von 16 mm oder mehr und Sägewerkzeugen, die nicht EN 847-1:2013 und EN 847-2:2013 entsprechen; - die Kombination einer einzelnen Maschine, die mit anderen Maschinen (als Teil einer Linie) verwendet wird; - integrierte Systeme zum Be-/Entladen von Werkstücken (zum Beispiel Roboter). Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - einspindelige Fräsmaschinen mit Handvorschub oder integriertem Vorschub; - Maschinen, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind; - Maschinen, die vor seiner Veröffentlichung hergestellt wurden. Dieses Dokument (EN ISO 19085-3:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 39 "Machine tools" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Gegenüber der DIN EN ISO 19085-3:2018-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Anwendungsbereich: Maschinen" geeignet für den dauerhaften Einsatz in der Produktion", in Übereinstimmung mit ISO 19085-1:2021; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde in Übereinstimmung mit ISO 19085-1:2021 vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) Die erfassten Maschinenausführungen wurden geklärt, und die entsprechenden Anforderungen wurden für jede Ausführung in 5.6.3 deutlicher formuliert, mit Beispielbildern im neuen Anhang H; e) Die Anforderungen an den Zugriff auf die Rückseite durch den Entladebereich in 5.6.4 wurden verbessert und vom alten Abschnitt 6.6.2.2.3.1 nach 5.6.4 verschoben; f) Unterabschnitt 6.2 wurde umgeschrieben, und eine neue aktualisierte vollständige Geräuschmessnorm wurde im Anhang F hinzugefügt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Holzbearbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber der DIN EN ISO 19085-3:2018-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Anwendungsbereich: Maschinen, "die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind", in Übereinstimmung mit ISO 19085-1:2021; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde in Übereinstimmung mit ISO 19085-1:2021 vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) die erfassten Maschinenausführungen wurden geklärt, und die entsprechenden Anforderungen wurden für jede Ausführung in 5.6.3 deutlicher formuliert, mit Beispielbildern im neuen Anhang H; e) die Anforderungen an den Zugriff auf die Rückseite durch den Entladebereich in 5.6.4 wurden verbessert und vom alten Abschnitt 6.6.2.2.3.1 nach 5.6.4 verschoben; f) Unterabschnitt 6.2 wurde umgeschrieben, und eine neue aktualisierte vollständige Geräuschmessnorm wurde im Anhang F hinzugefügt.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-06-01 AA - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 142 - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit