DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 1034-4
Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 4: Stofflöser und deren Beschickungseinrichtungen; Deutsche Fassung EN 1034-4:2021
Safety of machinery - Safety requirements for the design and construction of paper making and finishing machines - Part 4: Pulpers and their loading facilities; German version EN 1034-4:2021
Einführungsbeitrag
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument ist anzuwenden für Stofflöser und deren Beschickungseinrichtungen, die zur Verwendung in der Papierherstellung bestimmt sind, sowie für Stofflöser, die in Zellstofftrocknern eingesetzt werden, und ist zusammen mit EN 1034-1:2021 anzuwenden. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für Stofflöser und ihre Beschickungseinrichtungen relevant sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen des Missbrauchs eingesetzt werden, die für den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbar sind. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Stofflöser und deren Beschickungseinrichtungen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 198 "Druck- und Papiermaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1034-4:2021. Gegenüber DIN EN 1034-4:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im ganzen Dokument begriffliche Differenzierung bezüglich der verschiedenen Arten von Pulpern. Der Begriff Ausschusspulper wurde ergänzt (inklusive schematische Darstellung). Der Begriff stand-alone pulper (im Deutschen: Pulper) wurde zur Abgrenzung eingeführt; b) in 5.5.1 wurde eine Anforderung bezüglich maximalem Abstand zwischen Pulperwand und Laufstegboden ergänzt; Ergänzung einer Anforderung für Zugänge und Laufstege hinsichtlich Verwendung korrosionsbeständiger Materialien; c) im gesamten Dokument wurden die Anforderungen an sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen ergänzt und aktualisiert; in 5.11.3 Aufnahme einer Tabelle mit einem Überblick zu den Sicherheitsfunktionen; d) Aufnahme eines neuen Abschnitts 5.9 mit Anforderungen an die Entleerung von Pulpern und maschinenintegrierten Pulpern; e) in 5.19 Präzisierung der Anforderungen zu Wartung, Inspektion und Reinigung, alternativ zu Mannlöchern (bisher ausschließlich gefordert), können Befestigungssysteme für Einstiegs- und Rettungssysteme vorgesehen werden (Ergänzung eines Beispiels für ein Einstiegs-/Rettungssystem in Anhang A), Vorsehen eines separaten Systems zum Transport von Werkzeug bei Befahren des Pulpers, Ergänzung von Maßnahmen, die das Auftreten von gefährlichen Gasen verhindern sollen, wie zum Beispiel geeignete Öffnungen, Zwangsbelüftung oder Belüftung über Schmutzschleusen; f) in Abschnitt 7 wurden die Informationen zu Wartung, Inspektion und Reinigung bezüglich Betriebsanleitung ergänzt; g) Überarbeitung von Anhang ZA. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-23-02 AA "Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung (SpA CEN/TC 198/WG 2)" im Fachbereich "Druck- und Papiermaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Stofflösern sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1034-4:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Im ganzen Dokument begriffliche Differenzierung bezüglich der verschiedenen Arten von Pulpern. Der Begriff Ausschusspulper wurde ergänzt (inklusive schematische Darstellung). Der Begriff stand-alone pulper (im Deutschen: Pulper) wurde zur Abgrenzung eingeführt; b) In 5.5.1 wurde eine Anforderung bezüglich maximalem Abstand zwischen Pulperwand und Laufstegboden ergänzt; Ergänzung einer Anforderung für Zugänge und Laufstege hinsichtlich Verwendung korrosionsbeständiger Materialien; c) im gesamten Dokument wurden die Anforderungen an sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen ergänzt und aktualisiert; in 5.11.3 Aufnahme einer Tabelle mit einem Überblick zu den Sicherheitsfunktionen; d) Aufnahme eines neuen Abschnitts 5.9 mit Anforderungen an die Entleerung von Pulpern und maschinenintegrierten Pulpern; e) in 5.19 Präzisierung der Anforderungen zu Wartung, Inspektion und Reinigung, alternativ zu Mannlöchern (bisher ausschließlich gefordert), können Befestigungssysteme für Einstiegs- und Rettungssysteme vorgesehen werden (Ergänzung eines Beispiels für ein Einstiegs-/Rettungssystem in Anhang A), Vorsehen eines separaten Systems zum Transport von Werkzeug bei Befahren des Pulpers, Ergänzung von Maßnahmen, die das Auftreten von gefährlichen Gasen verhindern sollen, wie z.B. geeignete Öffnungen, Zwangsbelüftung oder Belüftung über Schmutzschleusen; f) in Abschnitt 7 wurden die Informationen zu Wartung, Inspektion und Reinigung bezüglich Betriebsanleitung ergänzt; g) Überarbeitung von Anhang ZA.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-23-02 AA - Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung (SpA CEN/TC 198/WG 2)