DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 12012-4
Kunststoff- und Gummimaschinen - Zerkleinerungsmaschinen - Teil 4: Sicherheitsanforderungen für Agglomeratoren; Deutsche Fassung EN 12012-4:2019
Plastics and rubber machines - Size reduction machines - Part 4: Safety requirements for agglomerators; German version EN 12012-4:2019
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse für Agglomeratoren zum Verändern von Kunststoffabfällen in ihrer Form, ihrer Größe und ihren Fließeigenschaften, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden. Die Gefährdungen sind unter Berücksichtigung aller Phasen der Lebensdauer der Maschine nach EN ISO 12100:2010, 5.4, identifiziert worden. Die in diesem Dokument betrachteten Maschinen beginnen an der Außenkante der Beschickungsöffnung und enden an der Außenkante der Austragsöffnung. Dieses Dokument behandelt nicht: - Gefährdungen durch Emissionen bei der Verarbeitung von Materialien, die gesundheitsgefährdend sein können; - Gefährdungen, die durch Entzünden brennbarer Rückstände in den zu verarbeitenden Materialien hervorgerufen werden; - Anforderungen für Absaugsysteme. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 145 "Kunststoff- und Gummimaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12012-4:2019. Gegenüber der DIN EN 12012-4:2010-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) die Revision von Type-A- und Type-B-Normen sind berücksichtigt worden; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen ist in einen informativen Anhang verschoben worden; c) die Performance Level/Sicherheits-Integritäts-Level von sicherheitsbezogenen Teilen des Steuerungssystems sind nach EN ISO 13849-1:2015/EN 62061:2005, EN 62061:2005/A1:2013, EN 62061:2005/A2:2015 festgelegt worden; d) die Gefährdungen in Zusammenhang mit dem Herausschleudern von Teilen oder Materialien aus der Agglomeratorkammer sind herausgenommen worden, weil zuverlässige und gut konstruierte Kammern jetzt den Stand der Technik darstellen (es ist lange nicht mehr über den Bruch einer Kammer berichtet worden); e) Beschickungsöffnungen mit großen Abmessungen sind berücksichtigt; f) Anforderungen für bewegliche Teile des Austragssystems sind ergänzt; g) der Anhang zur Lärmmessung ist überarbeitet worden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-14-06 AA "Zerkleinerungsmaschinen für Kunststoffe und Gummi; Sicherheit (SpA CEN/TC 145/WG 6)" im Fachbereich "Kunststoff- und Gummimaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Agglomeratoren sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12012-4:2010-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Revision von Typ-A- und Typ-B-Normen sind berücksichtigt worden; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen ist in einen informativen Anhang verschoben worden; c) die Performance Level/Sicherheits-Integritäts-Level von sicherheitsbezogenen Teilen des Steuerungssystems sind nach EN ISO 13849-1:2015/EN 62061:2005, EN 62061:2005/A1:2013, EN 62061:2005/A2:2015 festgelegt worden; d) die Gefährdungen in Zusammenhang mit dem Herausschleudern von Teilen oder Materialien aus der Agglomeratorkammer sind herausgenommen worden, weil zuverlässige und gut konstruierte Kammern jetzt den Stand der Technik darstellen (es ist lange nicht mehr über den Bruch einer Kammer berichtet worden); e) Beschickungsöffnungen mit großen Abmessungen sind berücksichtigt; f) Anforderungen für bewegliche Teile des Austragssystems sind ergänzt; g) der Anhang zur Lärmmessung ist überarbeitet worden.