DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN 8777
Sudhausanlagen in Brauereien - Mindestangaben
Brewhouse plants - Minimum specifications
Einführungsbeitrag
Diese nationale Norm wurde vom NA 060-18-05-01 AK "Sudhausanlagen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) erarbeitet, gestützt auf die Arbeitsergebnisse der Mitteleuropäischen Brautechnischen Analysenkommission (MEBAK). Diese Norm gilt für Sudhausanlagen und Teile davon, die in Brauereien eingesetzt werden. Sie gilt ab einem Ausschlagvolumen (Ausschlagwürze-Menge) von 30 hl. Sie legt Mindestangaben für die Auslegung von Maschinen und Geräten fest, und dient dazu, diese zu beschreiben sowie Informationen über ihre Eigenschaften zu geben und erleichtert es, diese miteinander vergleichbar zu machen. Für die Angabe der technisch relevanten Merkmale von Sudhausanlagen oder Teilen davon enthält Anhang A (normativ) einheitliche Formulare. Anhang B (normativ) enthält die relevanten Analysenmethoden der MEBAK für eingesetzte Malze und Mindestanforderungen für helle Gerstenmalze sowie die Abnahmebedingungen für die Malzsortierung (zweizeilige nickende Sommergerste). Anhang C (normativ) behandelt die relevanten Punkte für den Energie- und Medienverbrauch. Änderunge: Gegenüber DIN 8777:2010-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 3, Begriff "Konzentration der Würze" angepasst, Kurzzeichen "DMS-P" ergänzt; b) Abschnitt 6 an normative Vorgaben angepasst; c) Abschnitt 6.2 um die Aufzählungen d), e) und f) ergänzt; d) Begriff "Filtrationsgerät" durchgängig durch "Läutergerät" ersetzt; e) Begriff "Totalinhalt" durchgängig durch "Totalvolumen" ersetzt; f) Abschnitt 7, Text bezüglich Konfidenzintervall bei der Ermittlung der Extraktgewinnung durch die Overall Brewhouse Yield (OBY) angepasst; g) Abschnitt 8, "Angaben zur Gestaltung und Reinigung" neu hinzugefügt; h) Abschnitt A.6, Änderung des zu verwendenden Enzyms bei aufschließbarem Extrakt; i) Anhang A (normativ) umfassend inhaltlich überarbeitet; j) in Anhang B (normativ) Zeilen "Extraktdifferenz" und "Hartong VZ 45 °C" gestrichen; Ergänzung von "Annahmebedingungen für Malzsortierung (zweizeilige nickende Sommergerste)"; k) normative Verweisungen und Literaturhinweise ergänzt beziehungsweise überarbeitet; l) redaktionell überarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 8777:2010-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 3, Begriff "Konzentration der Würze" angepasst, Kurzzeichen "DMS-P" ergänzt; b) Abschnitt 6 an normative Vorgaben angepasst; c) Abschnitt 6.2 um die Aufzählungen d), e) und f) ergänzt; d) Begriff "Filtrationsgerät" durchgängig durch "Läutergerät" ersetzt; e) Begriff "Totalinhalt" durchgängig durch "Totalvolumen" ersetzt; f) Abschnitt 7, Text bezüglich Konfidenzintervall bei der Ermittlung der Extraktgewinnung durch die Overall Brewhouse Yield (OBY) angepasst; g) Abschnitt 8, "Angaben zur Gestaltung und Reinigung" neu hinzugefügt; h) Abschnitt A.6, Änderung des zu verwendenden Enzyms bei aufschließbarem Extrakt; i) Anhang A (normativ) umfassend inhaltlich überarbeitet; j) in Anhang B (normativ) Zeilen "Extraktdifferenz" und "Hartong VZ 45 °C" gestrichen; Ergänzung von "Annahmebedingungen für Malzsortierung (zweizeilige nickende Sommergerste)"; k) normative Verweisungen und Literaturhinweise ergänzt bzw. überarbeitet; l) redaktionell überarbeitet.