DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 13001-3-3
Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Laufrad/Schiene-Kontakten; Deutsche Fassung EN 13001-3-3:2014
Cranes - General design - Part 3-3: Limit states and proof of competence of wheel/rail contacts; German version EN 13001-3-3:2014
Einführungsbeitrag
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm ist in Verbindung mit EN 13001-1 und EN 13001-2 anzuwenden und legt die allgemeinen Bedingungen, Anforderungen und Methoden zur Verhinderung mechanischer Gefahren bei Laufrad/Schiene-Kontakt von Kranen durch die Konstruktion und den theoretischen Nachweis fest. Diese Europäische Norm enthält die Anforderungen an Laufräder aus Stahl und Gusseisen und gilt ausschließlich für metallische Laufrad/Schiene-Kontakte. Der Begriff "Laufrad" umfasst auch das Rad beim Kran, wie beispielsweise: Laufräder des Krans, Räder der Laufkatze, Führungsrollen und Räder/Rollen zur Auflagerung drehbarer Tragwerke. Rollenlager fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm. Das Überschreiten der Festigkeitsgrenzen stellt eine signifikante Gefährdungssituation und ein signifikantes Gefährdungsereignis dar, die/das zu einem Risiko für Personen während des normalen Gebrauchs und des vorhersehbaren Missbrauchs führen kann. Abschnitt 5 und Abschnitt 6 dieser Europäischen Norm sind erforderlich, um die Risiken in Verbindung mit dieser Gefährdung zu verringern oder zu beseitigen. Diese Europäische Norm gilt für Krane, die nach dem Datum der Annahme dieser Europäischen Norm durch das CEN hergestellt werden und dient als Referenzgrundlage für Produktnormen für bestimmte Krantypen. Diese Europäische Norm gilt ausschließlich für Entwurfszwecke und sollte nicht als Garantie für die tatsächliche Leistung angesehen werden. EN 13001-3-3 befasst sich nur mit der Grenzzustandsmethode nach EN 13001-1. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN:13001-3-3:2014. Dies ist eine Erstveröffentlichung der Norm in CEN. Gegenüber der DIN 15070:1977-12 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm wurde grundlegend überarbeitet auf dem Berechnungsmodell der Grenzzustandsmethode nach der EN 13001-1; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" sowie im NA 060-22-10-21 AK "Konstruktion - allgemein" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 15070:1977-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm grundlegend überarbeitet auf dem Berechnungsmodell der Grenzzustandsmethode nach der EN 13001-1; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-22-10-21 AK - Konstruktion - allgemein (SpA CEN/TC 147/WG 2 u. SpA ISO/TC 96/SC 10)