DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN 8784
Getränkeabfüllanlagen - Mindestangaben und auftragsbezogene Angaben
Beverage filling lines - Minimum and order related specifications
Einführungsbeitrag
Diese Norm soll den Austausch technischer Daten zwischen Lieferanten und Kunden bezüglich Auslegung, Technologie und zu berücksichtigenden Randbedingungen und Schnittstellen von Maschinen zur Getränke-Abfülltechnik unterstützen. Das Dokument lässt sich sinngemäß auch für Maschinen oder Anlagen für andere getränkeähnliche Füllgüter heranziehen, wenn diese vergleichbaren Anforderungen unterliegen. Diese Norm gilt für Maschinen zum Füllen von Getränken in Flaschen oder Dosen sowie für die im Anhang behandelten Maschinen für vor- und nachgeschaltete Arbeitsgänge. Nicht im Anwendungsbereich beinhaltet sind Maschinen oder Anlagen zur Herstellung oder Vorbehandlung von Getränken. Diese Norm enthält keine Festlegungen zu Sicherheitsanforderungen. Änderungen: Gegenüber der DIN 8784:1993-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Normentitels b) Änderung des Anwendungsbereichs: Erweiterung auf Maschinen für dem Füllen in Flaschen oder Dosen vor- und nachgeschaltete Arbeitsgänge, Ausnahme von Maschinen oder Anlagen zur Herstellung oder Vorbehandlung von Getränken c) Streichung der bisherigen Anhänge 1) M, Getränkemisch- und Karbonisieranlagen 2) P, Flaschensortiermaschinen 3) Q, Kastensortiermaschinen d) Grundlegende Überarbeitung und teilweise Umbenennung bestehender Anhänge e) Einfügen neuer Anhänge für 1) Streckblasmaschinen 2) Fördereinrichtungen
Änderungsvermerk
Gegenüber der DIN 8784:1993-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Normentitels; b) Änderung des Anwendungsbereichs: Erweiterung auf Maschinen für dem Füllen in Flaschen oder Dosen vor- und nachgeschaltete Arbeitsgänge, Ausnahme von Maschinen oder Anlagen zur Herstellung oder Vorbehandlung von Getränken; c) Streichung der bisherigen Anhänge 1) M, Getränkemisch- und Karbonisieranlagen, 2) P, Flaschensortiermaschinen, 3) Q, Kastensortiermaschinen; d) Grundlegende Überarbeitung und teilweise Umbenennung bestehender Anhänge; e) Einfügen neuer Anhänge für 1) Streckblasmaschinen, 2) Fördereinrichtungen.