DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 1870-15
Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 15: Mehrfachablängkreissägemaschinen mit mechanischem Vorschub für das Werkstück und Handbeschickung und/oder Handentnahme; Deutsche Fassung EN 1870-15:2012
Safety of woodworking machines - Circular sawing machines - Part 15: Multi-blade cross-cut sawing machines with integrated feed of the workpiece and manual loading and/or unloading; German version EN 1870-15:2012
Einführungsbeitrag
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm spezifiziert alle Anforderungen und/oder Maßnahmen für die Reduzierung von Gefährdungen und zur Begrenzung der Risiken an Mehrfachablängkreissägemaschinen (mit mindestens zwei Sägeaggregaten) mit mechanischem Vorschub für das Werkstück und Handbeschickung und/oder Handentnahme, die mit einem Sägeblatt-Antriebsmotor für jedes Sägeaggregat ausgerüstet sind - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen und/oder kunststoff-/aluminium-beschichtet sind, wenn sie entsprechend den vom Hersteller vorgesehen Bedingungen, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung, verwendet werden. Diese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für diese Maschine zutreffen. Sie behandelt nicht jegliche Gefährdungen, die durch das mechanische Zu- und/oder Abführen des Werkstücks oder infolge einer Verkettung der Maschine mit irgendeiner anderen entstehen. Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar auf Maschinen, die zum Gleichlauf-Schneiden bestimmt sind. Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art ihrer Steuerung, zum Beispiel elektromechanisch und/oder elektronisch und/oder pneumatisch. Diese Europäische Norm gilt nicht für Mehrfachablängkreissägemaschinen mit mechanischem Vorschub für das Werkstück und Handbeschickung und/oder Handentnahme, die vor dem Ausgabedatum dieser EN hergestellt wurden. Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter 1.3 von Anhang IV der Maschinenrichtlinie enthalten. Diese Norm beinhaltet die deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-15:2012. Gegenüber der DIN EN 1870-15:2010-07 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2, Verwendung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen, mit Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen; d) zusätzliche Anforderungen in den Abschnitten 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen und 5.2.5, Not-Halt; e) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang E für Schutzeinrichtungen aus Kunststoff, soweit sie nicht den Anforderungen in Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, entsprechen; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen, und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang D; g) vollständige Überarbeitung des Abschnitts, 5.3.7, Verhütung des Zugriffs auf bewegte Teile; h) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; i) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 5.4.13, Trennung von der Energiezufuhr; j) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 6.3, Kennzeichnung; k) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; l) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; m) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Mehrfachablängkreissägemaschinen mit mechanischem Vorschub für das Werkstück und Handbeschickung und/oder Handentnahme sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1870-15:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.3, Verwendung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen, mit Anforderungen an nicht trennenden Schutzeinrichtungen; d) zusätzliche Anforderungen in den Abschnitten 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen und 5.2.5, Not-Halt; e) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang E für Schutzeinrichtungen aus Kunststoff, soweit sie nicht den Anforderungen in Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, entsprechen; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen, und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang D; g) vollständige Überarbeitung des Abschnitts, 5.3.7, Verhütung des Zugriffs auf bewegte Teile; h) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; i) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 5.4.13, Trennung von der Energiezufuhr; j) zusätzliche Anforderungen im Abschnitt 6.3, Kennzeichnung; k) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; l) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; m) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-06-01 AA - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 142/WG 13 - Gemeinsame Anforderungen und Sicherheit von Maschinen mit mechanischem Vorschub