DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN 743-1
Tragfähigkeitsberechnung von Wellen und Achsen - Teil 1: Grundlagen
Calculation of load capacity of shafts and axles - Part 1: General
Einführungsbeitrag
Eine große Anzahl von Ausfällen im Maschinenbau ist auf Schäden an Achsen und Wellen zurückzuführen. Die häufigste Ursache hierfür sind Dauerbrüche (Ermüdungsbrüche, Schwingungsbrüche). Neben der optimalen konstruktiven Gestaltung stellt die Berechnung der Sicherheit gegen das Auftreten von Dauerbrüchen und Schäden infolge Maximalbelastung (bleibende Verformung, Anriss) eine erforderliche Maßnahme dar. Diese Norm enthält die Grundgleichungen und das methodische Vorgehen beim Tragfähigkeitsnachweis für Wellen und Achsen. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Wellen und Welle-Nabe-Verbindungen" NA 060-34-32 im Fachbereich Antriebstechnik des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet. Die Normenreihe DIN 743 - Tragfähigkeitsberechnung für Wellen und Achsen besteht aus: - Teil 1: Einführung, Grundlagen; - Teil 2: Formzahlen und Kerbwirkungszahlen; - Teil 3: Werkstoff-Festigkeitswerte; - Teil 4: Zeitfestigkeit, Dauerfestigkeit - Schädigungsäquivalente Spannungsamplitude; - Beiblatt 1: Anwendungsbeispiele zu Teil 1 bis 3; - Beiblatt 2: Anwendungsbeispiele zu Teil 4.
Gegenüber DIN 743-1:2000-10 wurden folgende Änderungen im Abschnitt 5 vorgenommen: a) für den statischen Nachweis erfolgte eine Unterscheidung zwischen dem Nachweis des Vermeidens bleibender Verformung und dem Nachweis des Vermeidens von Anrissen bei harten Randschichten; b) die Ermittlung der Bauteilanrissgrenze wurde ergänzt. Frühere Ausgaben: DIN 743-1:1998-05, 2000-10
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 743-1:2000-10 wurden folgende Änderungen im Abschnitt 5 vorgenommen: a) für den statischen Nachweis erfolgte eine Unterscheidung zwischen dem Nachweis des Vermeidens bleibender Verformung und dem Nachweis des Vermeidens von Anrissen bei harten Randschichten; b) die Ermittlung der Bauteilanrissgrenze wurde ergänzt.