DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 12268
Nahrungsmittelmaschinen - Bandsägemaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen; Deutsche Fassung EN 12268:2003+A1:2010
Food processing machinery - Band saw machines - Safety and hygiene requirements; German version EN 12268:2003+A1:2010
Einführungsbeitrag
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Bandsägemaschinen fest. Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Knochen und Fleisch verwendet. Die in dieser Europäischen Norm behandelten Bandsägen sind keine Bandsägen zum Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien und die in EN 1807 beschriebenen Anforderungen gelten nicht. Bandsägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht erfasst. Diese Europäische Norm gilt nur für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Europäischen Norm erstellt werden. Diese Norm umfasst folgende Bauarten von Maschinen: Bandsägemaschinen, die als Tischaufsatzmaschinen mit und ohne Tisch gestaltet sind; Bandsägemaschinen, die als Bodenstandmaschinen gestaltet sind; Bandsägemaschinen, die in eine Schneidelinie eingefügt sind. Bandsägemaschinen, die auf dem Fußboden aufgestellt werden, können verfahrbar ausgeführt sein. Typ A, Bandsägemaschine mit Zuführtisch und fest angebrachtem Materialdrücker Schnitthöhe SH < 250 mm Aufstellungsort: Tisch oder Untergestell. Abstand A zwischen Fußboden und Fläche Zuführtisch liegt in der Regel zwischen 800 mm und 1 050 mm. Typ B, Bandsägemaschinen mit Zuführtisch, Schutzleiste und einer Schnitthöhe 250 mm ≤ SH < 420 mm. Abstand A zwischen Fußboden und Fläche Zuführtisch zwischen 800 mm und 1 050 mm. Aufstellung: Fußboden. Typ C, Bandsägemaschine mit Schiebezuführtisch, Schutzleiste und einer Schnitthöhe 250 mm < SH < bis 420 mm. Abstand A zwischen Fußboden und Fläche Schiebezuführtisch liegt zwischen 800 mm und 1 050 mm. Aufstellung: Fußboden. Typ D, Bandsägemaschine mit Zu- und Abführeinrichtung (zum Beispiel Rollenbahn, Transportband); eingebaut in eine Zerlegeanlage, Schnitthöhe SH < 550 mm. Abstand A zwischen Fußboden und Zuführfläche liegt in der Regel zwischen 800 mm und 1 050 mm. Aufstellung: Fußboden, Bandsägemaschinen bestehen aus Maschinenständer, fest angebrachtem Zuführtisch oder Schiebezuführtisch, Rollenbahn oder Transportband, Materialdrücker, höhenverstellbarer Schutzleiste, Antriebs- und Umlenkscheibe, Sägeblatt, oberer und unterer Blattführung, Blattspanneinrichtung, Antrieb und elektrischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart. Anforderungen an automatische Be-/Entladeeinrichtungen, Förderbänder und so weiter fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Bandsägemaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt die Gefährdungen, die während Installation, Betrieb, Reinigung, Nutzung, Wartung und Außerbetriebnahme der Maschine auftreten können. Bei Bodenbandsägemaschinen wird das Schneidgut von Hand auf den fest angebrachten Zuführtisch oder den Schiebezuführtisch aufgelegt und mit dem Materialdrücker oder der Tischrückwand des Schiebezuführtisches oder mit der Rollenbahn oder dem Transportband gegen die Schneidstelle des Sägeblattes gedrückt und durchgesägt. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12268:2003+A1:2010. Gegenüber der DIN EN 12268:2003 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-02 AA "Fleischverarbeitungsmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber der DIN EN 12268:2005-02 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) die Norm wurde im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-18-02 AA - Fleischverarbeitungsmaschinen (SpA CEN/TC 153/WG 2)