DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
IEC/TR 61496-4
Sicherheit von Maschinen - Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen - Teil 4: Besondere Anforderungen an bildverarbeitende Schutzeinrichtungen (VBPD)
Safety of machinery - Electro-sensitive protective equipment - Part 4: Particular requirements for equipment using vision based protective devices (VBPD)
Einführungsbeitrag
Dieser Technische Bericht (TR) ergänzt oder ändert Anforderungen aus dem Teil 1 der Normenreihe IEC 61496 über "Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen" im Hinblick auf besondere Anforderungen an bildverarbeitende Schutzeinrichtungen. Der Technische Bericht ist immer zusammen mit dem Teil 1 von IEC 61496 zu betrachten.
Das Konzept der bildverarbeitenden Schutzeinrichtung ist so ausgelegt, dass mittels einer Kamera und einer Auswerteeinrichtung Personen, die sich in einem Gefahrenbereich einer Maschine aufhalten, erfasst werden können. Das Erfassungsprinzip besteht darin, dass zweidimensional vor einem festgelegten Hintergrundmuster ein Körper mit einer Größe von < 200 mm erkannt werden kann.
Einflüsse wie Farbe, Reflexion, Kontrastarmut zum Hintergrund oder Lichtbeeinflussung wie helles Licht, Blitzlicht, fluoreszierendes Licht und Abschattung sollen die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung nicht behindern. Auch ein schneller Temperaturwechsel darf durch Kondensation an den optischen Einrichtungen nicht zum Ausfall der Schutzeinrichtung führen.
Der Wellenbereich, in dem die Schutzeinrichtung wirksam funktionieren soll, wurde auf 400 nm bis 1 500 nm, auch mit Fremdeinstrahlung, festgelegt. Es müssen Objekte, die sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 1,6 m/min bewegen, erfasst werden können.
Bildverarbeitende Schutzeinrichtungen sollen auch das Ausblenden von erfassten Objekten erlernen können, die nicht als zu erfassende Person gelten, sondern Teil der Maschine sind und sich bewegen dürfen.
Werden Laser eingesetzt, darf die Strahlungsintensität die "Klasse 1M" entsprechend IEC 60825-1 nicht überschreiten.
Damit Neuentwicklungen den Anforderungen entsprechen, wurden im vorliegenden Technischen Bericht umfangreiche Prüfungen festgelegt. Dabei sind Angaben über die Grenzen und Einsatzbedingungen in der Betriebsanleitung ein wesentlicher Aspekt. Die Prüfungen sind in den Grenzbereichen durchzuführen.
Bildverarbeitende Schutzeinrichtungen können zukünftig andere heute übliche Schutzeinrichtungen, wie z. B. Trittmatten oder Zuhalteeinrichtungen, ersetzen. Anforderungen für einen bestimmten SIL (Safety Integrity Level) nach IEC 62061 oder PL (Performance Level) nach ISO 13849-1 wurden nicht festgelegt.
Ein Technischer Bericht wird häufig anstelle einer Norm für Technologien herausgegeben, die noch einer Innovation unterworfen oder noch nicht am Markt erhältlich sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Technologie, die sich erst in den Anfängen der Entwicklung weltweit befindet. Technische Berichte haben eine kurze Gültigkeitsdauer und können auch in einem schnelleren Verfahren herausgegeben werden.