DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen - - Teil 5: Austausch von bestehenden Fahrtreppen/Fahrsteigen in bestehenden Bauwerken
Kurzreferat
Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsregeln für neue Fahrtreppen/Fahrsteige fest, die bestehende Fahrtreppen/Fahrsteige ersetzen, die in bestehenden Gebäuden installiert sind, in denen aufgrund von baulichen Einschränkungen bestimmte Anforderungen der EN 115-1:2017 nicht vollständig erfüllt werden können. Diese Norm darf nur dann angewendet werden, wenn bestehende Fahrtreppen/Fahrsteige ersetzt werden, wenn bauliche Einschränkungen innerhalb eines bestehenden Gebäudes Gebäude den Einbau von Fahrtreppen/Fahrsteigen, die vollständig der EN 115-1:2017 entsprechen, unmöglich machen. Der Fahrtreppen/Fahrsteig-Lieferant muss sich mit dem Kunden in Verbindung setzen und empfehlen, die Gebäudestruktur in erster Linie zu ändern, und Abweichungen von EN115-1 sollten nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden. Diese Norm befasst sich mit einer Reihe dieser Einschränkungen, enthält Anforderungen für alternative Lösungen und deckt ab: den Ersatz einer bestehenden Fahrtreppe/eines bestehenden Fahrsteigs durch eine neue Fahrtreppe/einen neuen Fahrsteig in einem bestehenden Gebäude. Diese Norm gilt nicht für: den Bau und die Installation einer neuen Fahrtreppe/eines neuen Fahrsteigs in einem bestehenden Gebäude, bei dem keine vorhandene Fahrtreppe/kein vorhandener Fahrsteig ersetzt wird; den Austausch oder die Änderung einiger Teile einer bestehenden Fahrtreppe/eines bestehenden Fahrsteigs, z. B. eine Intrusionsmodernisierung; größere Änderungen an einer bestehenden Fahrtreppe/einem bestehenden Fahrsteig, z. B. Änderung des Standortes (siehe EN 115-1:2017, Anhang L); andere Anwendungen außerhalb des Anwendungsbereichs von EN 115-1:2017
Beginn
2023-12-03
WI
00010166
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 00010166
Projektnummer
06004481
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-33-02 AA - Fahrtreppen und Fahrsteige (SpA CEN/TC 10/WG 2 und ISO/TC 178/WG 5)