DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Spezialaufzüge für die Beförderung von Personen und Gütern - Teil 42: Vertikale Hebezeuge mit geschlossenem Lastträger für Personen und Personen mit Behinderung
Kurzreferat
1.1 Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für Konstruktion, Herstellung, Installation, Wartung, Inspektion und Demontage von fest installierten elektrisch betriebenen vertikalen Aufzugsanlagen fest, die an einer Gebäudestruktur angebracht sind, die für die Benutzung durch Personen, einschließlich Personen mit Behinderungen, vorgesehen ist: — sich vertikal zwischen vordefinierten Ebenen entlang einer geführten Bahn bewegend, deren Neigung zur Vertikalen nicht mehr als 15° beträgt, — gestützt oder gehalten durch Zahnstange und Ritzel, Seilzugantrieb, nicht kreisförmige elastomerbeschichtete Aufhängungsmittel (nachstehend Zugriemen genannt), Trommel- und Kettentriebwerk, Seilantrieb mit formschlüssiger Verbindung, Ketten, Zahnriemen, Schraube und Mutter, geführte Kette, Scherenmechanismus oder Hydraulikzylinder (direkt oder indirekt), — mit geschlossenen Schächten, — mit einer Nenngeschwindigkeit von nicht mehr als 0,15 m/s, — mit vollständig geschlossener Kabine. 1.2 Dieses Dokument behandelt nicht: — hydraulische Aufzugsanlagen, bei denen die Einstellung des Druckbegrenzungsventils (4.8.3.5.3) 50 MPa übersteigt, — Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. extreme Klimabedingungen, starke Magnetfelder), — den Blitzschutz, — den Betrieb unter besonderen Anforderungen (z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen); — Umgang mit Materialien, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gefährliche Situationen verursachen können, — Aufzugsanlagen, deren Hauptfunktion die Beförderung von Gütern ist, — Aufzugsanlagen, die anfällig für Vandalismus sind, — Erdbeben, Überschwemmung, — Brandbekämpfung und Evakuierung, — Lärm und Vibrationen, — die Gestaltung von Beton, Schotterunterfütterung, Holz oder anderen Fundamenten oder Gebäudekonstruktionen, — Auslegung der für die Verankerung im Tragwerk verwendeten Bolzen, — Beförderung von Rollstühlen des Typs C nach der Definition in EN 12183:2014 und/oder EN 12184:2014, — senkrecht bewegte Fahrkorb-Schiebetüren. ANMERKUNG Lärm und Vibrationen werden weder als signifikante noch als relevante Gefahren angesehen. 1.3 Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse von Aufzugsanlagen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Sie wurden durch eine Risikobewertung ermittelt. Siehe Anhang I. 1.4 Dieses Dokument gilt nicht für Aufzugsanlagen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden.
Beginn
2021-06-07
WI
00010156
Geplante Dokumentnummer
FprEN 81-42
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-33-01 AA - Aufzüge (SpA CEN/TC 10 und ISO/TC 178)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 10/WG 13 - Vertikale Hebeeinrichtung mit umschlossenem Lastträger
Norm-Entwurf
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Spezialaufzüge für die Beförderung von Personen und Gütern - Teil 42: Vertikale Hebezeuge mit geschlossenem Lastträger für Personen und Personen mit Behinderung
2022-06
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