DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
Tunnelbohrmaschinen - Druckluftschleusen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Druckluftschleusen, die Druckluft als Druck- oder Atemmedium verwenden, sowie Anforderungen an Sauerstoff-Atemsysteme zum Zweck der Dekompression
Kurzreferat
Dieses Dokument gilt für Form, Aufbau, Ausstattung, Kennzeichnung und Prüfung von Druckluftschleusen, wie in 3.3 festgelegt, die einen integralen Teil von Tunnelbaumaschinen darstellen. Es deckt die Anforderungen an Personenschleusen ab, die Druckluft als Druck- oder Atemmedium verwenden, sowie Anforderungen an Sauerstoff-Atemsysteme zum Zweck der Dekompression ab. Die bestimmungsgemäße Verwendung ist auf den Temperaturbereich von 5 °C bis 50 °C beschränkt. Dieses Dokument gilt auch für die Form, Herstellung und Prüfung von Druckwänden zur Bildung von Druckluftschleusen innerhalb des Tunnels oder Schachtes. Zudem erstreckt sich das Dokument auf Steuerfunktionen und Steuerinformationen im Hinblick auf Zwischenkammern (in prEN 12110 2:2023, 3.7, definiert) (sofern vorhanden), auf die jedoch über den Bedienungsstand der Personenschleuse zugegriffen wird. prEN 12110 2 legt für Personenschleusen, die auf die Möglichkeit zur Nutzung von Atemgasmischungen außer Luft, wie etwa Nitrox, Trimix und Heliox ausgelegt sind, zusätzliche Anforderungen fest, die sich von denen in Teil 1 unterscheiden. prEN 12110 2 legt zusätzliche Anforderungen an Personenschleusen fest, die zur Anwendung von Sättigungsverfahren bei Drücken bis maximal 20 bar(g) im Zusammenhang mit Tunnelbauarbeiten, ausgelegt sind. Es legt zudem Anforderungen an unter Druck stehenden Transfer Shuttles, wie in 3.3.5 definiert, fest. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine wird, unter Beachtung von Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung, des vorgesehenen Einsatzortes, der vorgesehenen Verfahren und Dekompressionsverfahren, die alle vom Anwender zur Verfügung gestellt werden, zwischen dem Hersteller und dem Anwender vereinbart. Druckluftschleusen sind für gewöhnlich mit Tunnelbohrmaschinen verbunden oder in diese integriert, sodass folglich mehrere Schnittstellen zwischen den durch diese Norm abgedeckten Maschinen und durch prEN 16191:2023 abgedeckte Maschinen vorliegen. Diese Schnittstellen sind in beiden Normen als angemessen anerkannt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen und Ausrüstung, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte. ANMERKUNG 1 Druckluftschleusen können durch die Konstruktion einer oder mehrerer, an der Tunnelauskleidung gesicherten Trennwände in einem Tunnel errichtet werden. Obwohl die für Tunnel-Druckluftschleusen erforderliche Ausrüstung denen für TBM Druckluftschleusen ähnelt, gilt prEN 12110 1:2023 jedoch ausschließlich für die Form, Herstellung und Prüfung von Trennwänden in dieser Situation. ANMERKUNG 2 Druckluftschleusen können auch an ein Luftdeck in einem Schacht angeschlossen sein. Auch hier gilt, obwohl die für derartige Druckluftschleusen erforderliche Ausrüstung denen für TBM Druckluftschleusen ähnelt, gilt prEN 12110 1:2023 jedoch ausschließlich für die Form, Herstellung und Prüfung von Trennwänden (Luftdecks) in Schächten. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Druckluftschleusen und Druckwände zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Anhang A). Die Druckluft- und Sauerstoffversorgung zur Druckluftschleuse fällt teilweise in den Anwendungsbereich von prEN 12110 1:2023 und teilweise in den Anwendungsbereich von prEN 16191:2023 und auf diese Einteilung wird innerhalb des jeweiligen Textes in beiden Normen deutlich hingewiesen. Gefährdungen durch Schwingungen, Lärm und EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) sind keine signifikanten Gefährdungen für Druckluftschleusen.
Beginn
2021-11-10
WI
00151480
Geplante Dokumentnummer
prEN 12110-1
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-13-04 AA - Tunnelbaumaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 4)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 151/WG 4 - Tunnelbohrmaschinen (TBM) und zugehörige Maschinen und Ausrüstungen - Sicherheit
Ersatzvermerk
Vorgesehen mit prEN 12110-2:2023-02 als Ersatz für EN 12110:2014-05
Norm-Entwurf
Tunnelbohrmaschinen - Druckluftschleusen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Druckluftschleusen, die Druckluft als Druck- oder Atemmedium verwenden, sowie Anforderungen an Sauerstoff-Atemsysteme zum Zweck der Dekompression
2023-02
Kaufen bei DIN Media
Vorgänger-Dokument(e)
Tunnelbaumaschinen - Druckluftschleusen - Sicherheitstechnische Anforderungen
2014-05