DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
ISO/TC 293
Futtermittelverarbeitungsmaschinen
Die Normung für einzelne Futtermittelmaschinen, Verarbeitungsanlagen und für komplette Produktionslinien für die Verarbeitung verschiedener Rohstoffe zur Erzeugung von Futter für Vieh, Geflügel, Wassertiere und Haustiere gemäß Vorgaben aus Rezepturen beinhaltet Futtermittelmaschinensicherheit, hygienische Anforderungen sowie Anforderungen des Umweltschutzes in der Futtermittelverarbeitung. Der Begriff „Futtermittelmaschinen“ beschreibt Maschinen, die für die Vorbearbeitung, quantitative Dosierung, Veredelung und Granulierung von Futterrohstoffen verwendet werden, und umfasst die eigentlichen Futtermittelverarbeitungsmaschinen, Vorsatzgeräte sowie vollständige Futtermittelverarbeitungsanlagen, die Mischfutter, Additive für Fertigfutter und Kraftfutter verarbeiten. Nicht zum Geltungsbereich gehören Maschinen für Viehwirtschaft und Verarbeitungsanlagen für Futterpflanzen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den „Futtermittelmaschinen“, die in diesem Antrag genannt werden, um mechanische Geräte für die industrielle Produktion von Mischfutter in Futtermittelfabriken handelt. Bestandteile für Mischfutter bestehen aus Dutzenden von Komponenten, um die Zuführung aller Nährstoffe, die für das Wachstum und die Entwicklung der Tiere erforderlich sind, sicherzustellen. Die Produktion von Mischfutter erfordert spezielle Verfahren und Geräte. Mischfutter wird von Geräten zur Verarbeitung von Futtermitteln hergestellt; es wird mit hoher Präzision produziert von spezialisierten Futtermittelfabriken, die eine automatische Produktionslinie bilden. „Standardisiertes Objekt“, also der Normengeltungsbereich, bezeichnet in diesem Vorschlag Maschinen und Geräte für moderne Futtermittelfabriken, die als sondergefertigte Industrieanlagen hergestellt werden. Die Futtermittelmaschinen in diesem Vorschlag sind nicht den Landmaschinen zuzuordnen. Sie haben nichts mit Landmaschinen, Maschinen der Viehwirtschaft oder (Grün)-Futterverarbeitungsmaschinen zu tun. Der Begriff „Landmaschinen“ umfasst dabei nicht nur Maschinen für Bodenbewirtschaftung und Ackerbau, Pflanzenschutz, Bewässerung, Ernte, Lagerung und ähnliche Maschinen, Werkzeuge und Geräte, die direkt in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden; sondern der Begriff „Landmaschinen“ umfasst auch Maschinen für die Vieh-und Geflügelhaltung und -zucht, Maschinen zur Sammlung und Vorbearbeitung von Tier- und Geflügelprodukten, Anlagen für die Tierhaltung sowie Geräte für die Bestellung von Weideland, für Futterernte und -verarbeitung usw. Die Futtermittelmaschinen, auf die in diesem Vorschlag verwiesen wird, sind völlig verschieden von Landmaschinen nicht nur hinsichtlich der Arbeitsweise, ihres Aufbaus und ihrer Leistung, sondern auch bezüglich ihrer Auslegung, Herstellung und den angewandten Prüftechniken. Jeder Aspekt beschreibt ein eigenes Spezialgebiet. Daher würden zum derzeitigen Zeitpunkt wie auch in Zukunft keine Überschneidungen und Konflikte des vorgeschlagenen Normengeltungsbereichs mit dem Geltungsbereich der Arbeiten für ISO/TC 23 existieren.
Nationales Spiegelgremium von ISO/TC 293
Kurzbezeichnung | Name |
---|---|
NA 060-18-09 AA | Futtermittelverarbeitungsmaschinen (SpA CEN/TC 153/WG 9) |