DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
CEN/TC 147
Krane - Sicherheit
Entwicklung und Pflege von Sicherheitsnormen für die Konstruktion, Herstellung sowie die erforderlichen Informationen für die folgenden Produkte: 1. Krane (wie in Resolution 99 von CEN/TC 147 definiert): 2. Ausrüstungen für das Heben von Personen auf/mit bestimmten Kranen; 3. Kraftbetriebene Winden und Hubwerke und ihre Tragwerke; 4. Handbetriebene Hebezeuge; 5. Lose Lastaufnahmemittel: 6. Manipulatoren mit handgeführter Last. Ausgenommen sind: - Hebevorrichtungen für Gymnastik- und Spielfeldgeräte; - Hebezeuge für Robotik; - Lastaufnahmemittel für die Glasindustrie; - Hebezeuge und Zubehör für medizinische Zwecke; - Bagger, die als Krane verwendet werden; - Kabel-Krane.
Nationales Spiegelgremium von CEN/TC 147
Kurzbezeichnung | Name |
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NA 060-22-10 AA | Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge |