DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 1009-5/A1
Maschinen für die mechanische Aufbereitung von Mineralien und ähnlichen festen Stoffen - Sicherheit - Teil 5: Spezifische Anforderungen für Reinigungs-, Recycling-, Sortier- und Schlamm-Verarbeitungsmaschinen; Deutsche und Englische Fassung EN 1009-5:2020/prA1:2023
Machines for mechanical processing of minerals and similar solid materials - Safety - Part 5: Specific requirements for cleaning, recycling, sorting and mud treatment machinery; German and English version EN 1009-5:2020/prA1:2023
Einführungsbeitrag
Dieser Änderungs-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Änderungs-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument, das zusammen mit EN 1009-1 anzuwenden ist, legt die Sicherheitsanforderungen und ihre Überprüfung für die Konstruktion und den Bau von Maschinen zur Reinigung, Wasseraufbereitung, Schlamm-Verarbeitung und Sortierung (keine Siebe) für die mechanische Aufbereitung im Sinne von Abbau, Recycling und Aufbereitung von Mineralien und Nebenprodukten fest. Zusätzlich legt es fest, welche Informationen zu sicheren Arbeitspraktiken (einschließlich Restgefahren) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Wenn die Anforderungen dieses Teils von EN 1009 von denen in EN 1009-1:2020 beschriebenen abweichen, haben die Anforderungen dieses Teils von EN 1009 für Maschinen, die nach den Anforderungen dieses Teils der EN 1009 konstruiert und gebaut wurden, Vorrang vor den Anforderungen von EN 1009-1:2020. Dieses Dokument befasst sich zusammen mit EN 1009-1:2020 mit allen signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und -ereignissen, die für Reinigungs-, Recycling- und Schlamm-Verarbeitungsmaschinen gelten, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen für eine vom Hersteller in Verbindung mit der Maschinenlebensdauer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung verwendet werden (siehe Anhang C). Dieses Dokument behandelt nicht: - Konstruktion in Verbindung mit Straßenverkehrsvorschriften; - Gefährdungen, die durch den Gebrauch der Maschinen in explosionsgefährdeter Umgebung, die Aufbereitung explosiver Materialien und durch Risiken in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit entstehen; - spezifische Gefährdungen in Verbindung mit mobilen Maschinen. EN ISO 13766-1 und EN ISO 13766-2 legen Prüfverfahren und Abnahmekriterien zur Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit für alle Arten mobiler Baumaschinen fest. prEN 1009-6 "Spezifische Anforderungen für mobile und semi-mobile Anlagen" ist in Vorbereitung, um spezifische Anforderungen (zum Beispiel Beweglichkeit, Bremsen, Zugang, häufiger Transport) einschließlich Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen an mobile und semi-mobile Anlagen abzudecken. Dies bedeutet, dass mobile Maschinen nicht behandelt werden, solange EN 1009-6 nicht von CEN veröffentlicht wurde. Dieses Dokument gilt nicht für Reinigungs-, Recycling-, Schlammverarbeitungs- und Sortiermaschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Dieses Dokument (EN 1009-5:2020/prA1:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-09 AA "Zerkleinerungs- und Siebmaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 9)" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Aufgabemaschinen und Stetigförderer sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-13-09 AA - Zerkleinerungs- und Siebmaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 9)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 151/WG 9 - Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Zement, Kalk und Gips - Sicherheit