DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
DIN EN 81-82
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Bestehende Aufzüge - Teil 82: Regeln für die Erhöhung der Zugänglichkeit von bestehenden Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 81-82:2023
Safety rules for the construction and installation of lifts - Existing lifts - Part 82: Rules for the improvement of the accessibility of existing lifts for persons including persons with disability; German and English version prEN 81-82:2023
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument stellt Regeln zur Verfügung, wie EN 81-20:2020 und EN 81-70:2021+A1:2022 auf bestehende Aufzüge angewendet werden können, um deren Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Personen, einschließlich Personen mit Behinderungen, zu verbessern. Es legt die allgemeinen Anforderungen an die Zugänglichkeit, wie in EN 81-80:2019, Anhang A, Tabelle A.1, Nr. 1.1 dargelegt, genau fest. EN 81-70:2018, auf die in EN 81-80:2019 verwiesen wird, wurde durch EN 81-70:2021+A1:2022 ersetzt. Das vorliegende Dokument gilt für dauerhaft eingebaute Aufzüge, die definierte Haltestellen bedienen, über einen für die Beförderung von Personen oder Personen und Lasten ausgelegten Fahrkorb verfügen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 81-82:2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Methodik zur Erkennung von Zugangsbarrieren (vorheriger Unterabschnitt A.1), die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen (vorherige Tabelle A.1) und die Hinweise zur Verwendung der Checkliste für die Zugänglichkeit (vorheriger Unterabschnitt A.2) wurden in Unterabschnitt 5.3 bzw. 5.4 verschoben; b) alle technischen Anforderungen an Schutzmaßnahmen wurden in die Checkliste im normativen Anhang A eingebunden, der jetzt den vorherigen Abschnitt 5 und die vorherige Checkliste in Anhang B, Tabelle B.2 kombiniert; diese Kombination verhindert die Verdoppelung technischer Anforderungen im Dokument und vereinfacht ihre Anwendung; c) alle Verweisungen auf Schutzmaßnahmen wurden auf EN 81-20:2020 und EN 81-70:2021+A1:2022 aktualisiert.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-33-01 AA - Aufzüge (SpA CEN/TC 10 und ISO/TC 178)