DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS)
DIN EN IEC 60034-14
; VDE 0530-14:2019-04
Drehende elektrische Maschinen - Teil 14: Mechanische Schwingungen von bestimmten Maschinen mit einer Achshöhe von 56 mm und höher - Messung, Bewertung und Grenzwerte der Schwingstärke (IEC 60034-14:2018); Deutsche Fassung EN IEC 60034-14:2018
Rotating electrical machines - Part 14: Mechanical vibration of certain machines with shaft heights 56 mm and higher - Measurement, evaluation and limits of vibration severity (IEC 60034-14:2018); German version EN IEC 60034-14:2018
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von DIN EN 60034 (VDE 0530) legt Verfahren und Grenzwerte für Schwingungsmessungen bei der Abnahme im Herstellerwerk an bestimmten elektrischen Maschinen unter festgelegten Bedingungen, wenn diese mit keiner belastenden oder antreibenden Maschine gekuppelt sind, fest. Er ist anwendbar auf Gleichstrom- und Dreiphasen-Wechselstrommaschinen mit einer Achshöhe von 56 mm und höher sowie einer Bemessungsleistung bis 50 MW und Bemessungsdrehzahlen von 120 min-1 bis einschließlich 15 000 min-1. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Maschinen, die am Aufstellungsort montiert sind, auf dreiphasige Kommutatormaschinen, Einphasenmaschinen, Drehstrommaschinen, die an Einphasensystemen betrieben werden, vertikale Wasserkraftgeneratoren, Turbogeneratoren mit einer Bemessungsleistung größer als 20 MW und Maschinen mit Magnetlagern oder Gleichstrommaschinen mit Reihenschlusswicklung. Zuständig ist das DKE/K 311 "Drehende elektrische Maschinen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60034-14 (VDE 0530-14):2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In 6.3 wurde eine weitere Bedingung der starren Aufstellung hinzugefügt, weil die erste Bedingung im Prüffeld nicht immer möglich ist. b) In 7.1 wurden verbesserte Optionen für Passfedern definiert. c) Abschnitt 8 ist ein bedeutsamer Beitrag zur Harmonisierung mit NEMA MG 1, IEEE 841 und IEEE 541. Die dort festgelegten Grenzwerte sind realisierbar und entsprechen besser den bewährten Methoden. d) In 8.2 wurde die Definition der doppelten Netzfrequenz entsprechend Bild 7 eingefügt.