NA 001

DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS)

Norm [AKTUELL]

IEC 60745-2-5
Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit - Teil 2-5: Besondere Anforderungen für Kreissägen

Titel (englisch)

Hand-held motor-operated electric tools - Safety - Part 2-5: Particular requirements for circular saws

Einführungsbeitrag

Inhalt

Die fünfte Ausgabe, 2010, der Norm IEC 60745-2-5 enthält Aussagen zur Sicherheit von Kreissägen als handgeführte Elektrowerkzeuge für den Netzbetrieb (mit einer Bemessungsspannung von max. 250 V für Einphasengeräte und max. 440 V für Dreiphasengeräte) und für Akkubetrieb. Sie ergänzt oder ändert die entsprechenden Abschnitte in IEC 60745-1, vierte Ausgabe, 2006.

In den Anwendungsbereich der Norm IEC 60745-2-5 fallen Kreissägen zum Bearbeiten unterschiedlicher Werkstoffe, wie zum Beispiel Holz, Kunststoff, Metall und Zementfaserplatten, mit Hilfe von gezahnten Sägeblättern. Maschinen mit abrasiven Scheiben, zum Beispiel solche mit Diamantbesatz, werden von dieser Norm nicht erfasst.

Änderungen gegenüber der vierten Ausgabe von IEC 60745-2-5

Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen und Klarstellungen wurden die folgenden Abschnitte geändert:

  • Abschnitt 8 "Aufschriften und Gebrauchsinformationen":

Einige der vorgeschriebenen Sicherheitshinweise wurden neu formuliert sowie einige zusätzliche Benutzerhinweise aufgenommen.

  • Abschnitt 17 "Dauerhaftigkeit":

Es wurden zahlreiche Dauerprüfungen unter realen Arbeitsbedingungen (Sägen verschiedener Materialien) aufgenommen. Die bewegliche Schutzhaube muss auch nach möglicher Verschmutzung hierdurch noch einwandfrei schließen.

  • Abschnitt 18 "Unsachgemäßer Betrieb":

Ähnlich wie bereits bei den Schleifern (nach IEC 60745-2-3) wird eine Höchstdrehzahl (130 % der Leerlaufdrehzahl) eingeführt, die auch bei einem möglichen Fehler in der Regelelektronik nicht überschritten werden darf.

  • Abschnitt 19 "Mechanische Gefährdung":

19.103: Auch für Tauchkreissägen wird nun festgelegt, dass das Sägeblatt innerhalb einer bestimmten Zeit automatisch in die Schutzhaube eingefahren sein muss.

  • Abschnitt 20 "Mechanische Festigkeit":

Auch für Sägen mit einem Spaltkeil ist nun eine Fallprüfung durchzuführen. Lediglich der Spaltkeil und die Schutzhaube werden von dieser Prüfung ausgenommen.

  • Abschnitt 21 "Aufbau":

Kreissägen müssen entsprechend einem neuen Abschnitt 21.101 so gebaut sein, dass man sie nicht in umgedrehter Stellung als Stationärsäge, zum Beispiel an einer Werkbank befestigt, verwenden kann.

  • Anhang M, Anforderungen für Sägetische:

Die zu einem Sägetisch gehörenden Anschläge müssen ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs einstellbar sein.

Übereinstimmung der IEC-Norm mit Europäischen und Deutschen Normen

Die Normen der Reihe IEC 60745 werden so weit wie möglich mit den Anforderungen der Europäischen und nordamerikanischen Normen (Reihe UL/CSA 745) für handgeführte Elektrowerkzeuge harmonisiert.

Die zukünftigen Europäischen (EN 60745) und nordamerikanischen (UL/CSA 60745) Normenreihen werden weitgehend mit IEC 60745 übereinstimmen, ergänzt durch Anforderungen, die im Wesentlichen durch regionale Gesetzgebung notwendig werden. Die Norm EN 60745 wird ergänzt, um die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie zu integrieren (speziell die Anforderungen zur Messung und Angabe von Geräusch und Vibration).

Die derart ergänzte Norm EN 60745-2-5 soll dann in das Deutsche Normenwerk übernommen werden.

Ausgabe 2010-07
Originalsprache Englisch , Französisch
Preis Auf Anfrage
Inhaltsverzeichnis